Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst die fünf Versicherungszweige Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung.

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt zumeist auf Basis des Bruttolohns bzw. -gehalts, bis zum Erreichen einer spezifischen Beitragsbemessungsgrenze. Die Versicherungen werden durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge und teilweise durch staatliche Zuschüsse finanziert. Die Abführung der Beiträge übernimmt der Arbeitgeber. Die Beiträge (Arbeitnehmeranteil) können im Rahmen der Einkommensteuererklärung (beschränkt) als Sonderausgaben abgezogen werden.