Beitragspflicht von Tankgutscheinen und Werbeeinnahmen
Tankgutscheine über einen bestimmten Eurobetrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkws, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 23. Februar 2021 entschieden und damit der Revision eines Rentenversicherungsträgers stattgegeben.
Beitragspflicht von geldwerten Vorteilen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
Vereinbart ein Arbeitgeber mit der Belegschaft einen teilweisen Lohnverzicht, gewährt im Gegenzug an Stelle des Arbeitslohns Gutscheine und zahlt Miete für Werbeflächen auf den Pkws der Belegschaft, handelt es sich dabei sozialversicherungsrechtlich um Arbeitsentgelt. Dieses umfasst grundsätzlich alle im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden geldwerten Vorteile.
Ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ist anzunehmen, wenn der ursprüngliche Bruttoarbeitslohn rechnungsmäßig fortgeführt wird und die Tankgutscheine und Werbeeinnahmen als "neue Gehaltsanteile" angesehen werden. Demzufolge kommt es nicht darauf an, dass die Werbeeinnahmen auf eigenständigen Mietverträgen mit der Belegschaft beruhten.
Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig
Die Beitragspflicht der Tankgutscheine entfiel auch nicht ausnahmsweise. Bei ihnen handelte es sich nicht um einen Sachbezug, weil sie auf einen bestimmten Eurobetrag lauteten und als Geldsurrogat teilweise an die Stelle des wegen Verzichts ausgefallenen Bruttoverdienstes getreten waren. Die steuerrechtliche Bagatellgrenze von 44 Euro im Monat kommt daher nicht zur Anwendung.
Hinweis: BSG, Urteil v. 23.2.2021, B 12 R 21/18 R
Das könnte sie auch interessieren:
Top-Thema: Lohnsteuer- und arbeitsrechtliche Bedingungen von Gutscheinen
Kolumne: Kein Land in Sicht bei den Freigrenzen
Top-Thema: Aufmerksamkeiten und kleine Geschenke
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
2.4201
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
1.913
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
1.81544
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
1.440
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
1.275
-
Aktuelle Rechtslage bei Sachbezügen und Gutscheinen
1.19914
-
Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
1.1482
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
1.081
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
1.08015
-
Ein-Prozent-Regelung wird immer für den vollen Monat gerechnet
9892
-
Verpflichtung zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen
05.08.2026
-
Steuer- und beitragsfreie Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber
04.08.2026
-
Endlich weniger Bürokratie bei der A1-Bescheinigung?
29.07.20261
-
Geplante Lohnsteuerentlastungen und weitere Steueränderungen
28.07.2026
-
Meldung von Praktikanten in der Unfallversicherung
23.07.20262
-
Aktualisierte FAQ zur steuerfreien Aktivrente
21.07.2026
-
Künstlersozialabgabe steigt 2027 auf 5,0 Prozent
16.07.2026
-
Neue Regelung zur Teilarbeitsunfähigkeit verabschiedet
14.07.20265
-
Zusätzlichkeitskriterium für Arbeitgeberleistungen
13.07.2026
-
BFH sorgt für Erleichterung beim Zusätzlichkeitskriterium
09.07.2026