Beiträge zur Sozialversicherung


Familie mit Baby
Familie mit Baby
Beitragsrecht

Änderung beim Nachweis der Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung

Arbeitnehmende, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind, zahlen seit 2005 einen Beitragszuschlag für Kinderlose. Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Arbeitnehmende mit Kindern eine kinderzahlabhängige Beitragsentlastung. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege enthält Änderungen beim Nachweisverfahren von steuerlich nicht erfassten Kindern. 









Taschenrechner und 50-Euro-Scheine unter einer Lupe
Taschenrechner und 50-Euro-Scheine unter einer Lupe
GKV-Spitzenverband

Krankenkassen fordern Sofortmaßnahmen gegen steigende Sozialbeiträge

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fordert von der kommenden Bundesregierung ein sofortiges Ausgabenmoratorium, um die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor weiteren Belastungen zu schützen. SPD-Chef Lars Klingbeil mahnt echte Reformen an, um soziale Sicherungssysteme zu modernisieren. Experten warnen bereits jetzt vor einem deutlichen Anstieg der Sozialbeiträge im nächsten Jahr, der durch die alternde Bevölkerung noch verschärft wird.











Entschuldigung Entlastung
Entschuldigung Entlastung
Kolumne Entgelt

Frontbericht zur Änderung in der Pflegeversicherung

Familien mit zwei oder mehr Kindern sollen in der Pflegeversicherung um 0,25 Beitragssatzpunkten entlastet werden - so sieht es das vom Bundestag verabschiedete Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz vor. Doch wie soll der Arbeitgeber von der Anzahl der Kinder erfahren? "Effizient und bürgerfreundlich", sagt der Gesetzgeber, "realitätsfern und aufwändig" meint unsere Kolumnistin Christiane Droste-Klempp.



Stempeluhr
Stempeluhr
Beitragsrecht

Abgeltung von Entgeltguthaben aus Arbeitszeitguthaben

Bei der Zahlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt nach Beendigung einer Beschäftigung oder in Zeiten eines ruhenden Beschäftigungsverhältnisses erfolgt nach § 23a Abs. 2 SGB IV eine Zuordnung zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr. Liegt dieser Zeitraum nicht mehr im laufenden Kalenderjahr, bleibt der Auszahlungsbetrag beitragsfrei. Für Entgeltguthaben aus Arbeitszeitguthaben gilt seit 1. Januar 2023 jedoch eine abweichende Regelung.













Taschenrechner
Taschenrechner
Corona-Krise

Beitragsermäßigung für freiwillig versicherte Selbstständige

Grundlage für die Beitragsberechnung bei freiwillig versicherten Selbstständigen ist der aktuelle Einkommensteuerbescheid. Auf seiner Basis werden die Beiträge zukunftsbezogen bis zur Vorlage des nächsten Einkommensteuerbescheides vorläufig festgesetzt. Hat sich wegen der Beschränkungen aufgrund der Coronavirus Pandemie die Einkommenssituation geändert, kann eine Beitragssenkung in Frage kommen.