Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
Vor dem BSG klagte ein Unternehmen, das mit seinen Beschäftigten am 5.9.2015 ein Firmenjubiläum feierte. Das Unternehmen bezahlte am 31.3.2016 für September 2015 auf einen Betrag von rund 163.000 EUR die für 162 Arbeitnehmer angemeldete Pauschalsteuer. Der Rentenversicherungsträger forderte nach einer Betriebsprüfung Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen i. H. von rund 60.000 EUR nach.
Zeitpunkt der Pauschalbesteuerung
Das BSG hat entschieden, dass dies rechtmäßig war. Es kommt entscheidend darauf an, dass die pauschale Besteuerung "mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum" erfolgt. In diesem Fall war das die Entgeltabrechnung für September 2015. Doch tatsächlich wurde die Pauschalbesteuerung erst Ende März 2016 durchgeführt und damit sogar nach dem Zeitpunkt, zu dem die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr übermittelt werden muss.
Das BSG weist darauf hin, dass es für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung unerheblich ist, dass im Steuerrecht bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren werden kann.
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
315
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
231
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
224
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
198
-
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
177
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
164
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1581
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
134
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
126
-
Teil 1 - Grundsätze
122
-
Privatnutzung eines PKW durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer
16.03.2026
-
Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
16.03.2026
-
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
16.03.2026
-
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
13.03.2026
-
Alle am 12.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
12.03.2026
-
Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig
11.03.2026
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
11.03.2026
-
Vorsteuerabzug bei Factoringleistungen
11.03.2026
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
09.03.2026
-
Entnahme eines Arbeitszimmers in einer Eigentumswohnung
09.03.2026