Grunderwerbsteuer bei Verkürzung der Beteiligungskette
Im Streitfall war eine grundbesitzende GmbH zunächst zu 100 % im Eigentum einer D-GmbH, deren Alleingesellschafterin wiederum eine F-GmbH war. Mit Wirkung zum 1.1.2022 übertrug die D-GmbH sämtliche Anteile an der grundbesitzenden GmbH auf ihre Gesellschafterin. Das Finanzamt setzte daraufhin gegenüber der grundbesitzenden GmbH Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b GrEStG fest.
Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile
Die Klage blieb erfolglos. Der unmittelbare Erwerb von 100 % der Geschäftsanteile an der Klägerin erfülle den Tatbestand des § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG. Maßgeblich sei, dass sich der Gesellschafterbestand der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft innerhalb von zehn Jahren unmittelbar zu mindestens 90 % geändert habe. Die übernehmende Gesellschaft sei als Neugesellschafterin im Sinne der Vorschrift anzusehen.
Verkürzung der Beteiligungskette
Unerheblich sei, dass die erwerbende Gesellschaft zuvor bereits mittelbar zu 100 % an der Klägerin beteiligt gewesen sei und lediglich eine Verkürzung der Beteiligungskette vorliege. Liege eine unmittelbare Änderung des Gesellschafterbestands vor, spielten mittelbare Beteiligungsverhältnisse keine Rolle. Nach der Rechtsprechung des BFH komme es in diesen Fällen allein auf den zivilrechtlich wirksamen Übergang der Anteile an; wirtschaftliche Gesichtspunkte seien ohne Bedeutung.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.4.2024, 5 K 2022/23, veröffentlicht mit Newsletter 2/2025 des FG Baden-Württemberg
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
300
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
244
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
240
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
223
-
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
221
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
177
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1591
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
157
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
142
-
Teil 1 - Grundsätze
134
-
Erträge aus Krypto-Lending
06.03.2026
-
Über das beSt eingelegter Einspruch nur ausnahmsweise zulässig
04.03.2026
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
03.03.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Februar 2026
02.03.2026
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
02.03.2026
-
Einkommensminderung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG
02.03.2026
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
02.03.2026
-
Alle in der KW 9 veröffentlichten Entscheidungen
26.02.2026
-
Erledigungsgebühr nach RVG
26.02.2026
-
Entscheidungsvorschau des BFH für 2026
25.02.2026