BFH Überblick

Alle am 8.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen


BFH Überblick: Alle am 8.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen

Am 8.1.2026 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung "eigener" Anteile

§ 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist – ebenso wie § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG – im Wege teleologischer Reduktion dahin auszulegen, dass der Ansatz des gemeinen Werts hinsichtlich des übertragenen Einzelwirtschaftsguts ausscheidet, wenn kein Wechsel stiller Reserven aus dem Einkommensteuer- in das Körperschaftsteuerregime erfolgt. Danach sind die Buchwerte fortzuführen, wenn im Zeitpunkt des Ausscheidens der Mitunternehmerkapitalgesellschaft an der Personengesellschaft ausschließlich (inländische) Körperschaften beteiligt sind (entgegen BMF, Schreiben v. 19.12.2018, BStBl I 2019, 6, Rz 11).

Urteil v. 21.8.2025, IV R 16/22

Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft

Beteiligt sich der Kommanditist einer GmbH & Co. KG an einer GmbH, deren Anteile bislang die GmbH & Co. KG allein gehalten hat, führt die bestehende Beteiligung der GmbH & Co. KG an der GmbH allein nicht dazu, dass die neu erworbene Kapitalbeteiligung des Kommanditisten für das Unternehmen der Personengesellschaft als wirtschaftlich vorteilhaft und damit als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II anzusehen ist.

Urteil v. 25.9.2025, IV R 12/23

Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Zur Pressemitteilung

Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.

Urteil v. 20.11.2025, VI R 4/23

Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG

Für die Prüfung der Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a Abs. 1 EStG hat das Finanzgericht, soweit die damit zusammenhängenden Einkünfte vom Lage/Betriebsfinanzamt im Sinne des § 18 Abs. 1 AO nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellt worden sind, im Einzelfall festzustellen, ob vom Lage /Betriebsfinanzamt auch ein Feststellungsbescheid über die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen gemäß § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG erlassen worden ist.

Urteil v. 9.9.2025, VI R 23/23

Rückwirkendes Ereignis – vorzeitige Berücksichtigung im Jahr der Rückwirkung – keine rückwirkende Beseitigung einer vGA durch An-rechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines "Vorkaufsrechts

Beruht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auf der Annahme, das durch den Gesellschafter entgeltlich bestellte "Vorkaufsrecht" (hier: nach spanischem Recht) an einem Grundstück habe den Gesellschafter als Eigentümer nicht belastet und für die Gesellschaft als Vorkaufsberechtigte keinen Wert, und verkauft der Gesellschafter als Grundstückseigentümer das Grundstück später an die Gesellschaft als Vorkaufsberechtigte, führt die Anrechnung des Kaufpreises für das "Vorkaufsrecht" auf den Kaufpreis für das Grundstück nicht dazu, dass die vGA rückwirkend entfällt (Abgrenzung zum BFH, Urteil vom 10.8.1994, X R 42/91, BStBl II 1995, 57).

Urteil v. 21.10.2025, VIII R 19/23

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Besteht die Leistung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG in der Abtretung eines GmbH-Anteils, stimmt der Ausführungszeitpunkt im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, zu dem die Abtretung zivilrechtlich wirksam wird, überein. Ob die Leistung zu einer Werterhöhung der Anteile der Gesellschafter geführt hat, ist auf diesen Zeitpunkt bezogen zu prüfen.

BFH, Urteil v. 23.9.2025, II R 19/24

Alle am 18.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen


Schlagworte zum Thema:  Bundesfinanzhof (BFH) , BFH-Urteile
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