Angesichts sinkender Hausarztzahlen initiiert Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine Reform zur Verbesserung der finanziellen Bedingungen für Hausärzte. Durch die Abschaffung von Budgets und Bürokratie soll der Beruf attraktiver werden. Die Reform soll noch vor der Bundestagswahl im Bundestag beschlossen werden.
Seit 1. Januar 2025 gilt eine neue Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen: das Entgelt im Minijob darf nicht mehr als 6.672 Euro pro Jahr betragen. Erhalten Minijobber ein höheres Entgelt, muss der Arbeitgeber reagieren. Doch nicht jede Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führt zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Die Haufe-Redaktion sprach mit dem BGM-Experten und Dozenten Oliver Walle von der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement über die seit 2022 anhaltenden Rekordkrankenstände in Deutschland.
Die finanzielle Belastung von Pflegeheimbewohnern variiert stark zwischen den Bundesländern. Trotz Zuschlägen und steigender Leistungssätze bleiben die Eigenanteile hoch. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, wie sich die Kosten bis 2029 entwickeln könnten.
Die elektronische Patientenakte (ePA) startet nach langer Verzögerung endlich in den Alltag. Millionen gesetzlich Versicherte erhalten Zugang zu digitalen Gesundheitsdaten, sofern sie nicht widersprechen. Dieses Großprojekt soll die medizinische Versorgung und Forschung erheblich verbessern.
Um die Haushaltskasse während der Elternzeit etwas aufzubessern, üben viele Eltern in dieser Zeit einen Minijob aus. Nicht selten kommt das Angebot auch vom bisherigen Arbeitgeber. Es gibt zwei Arten von Minijobs, die unterschiedlich zu bewerten sind. Lesen Sie hier, was Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu berücksichtigen haben.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht auch 2026 eine Nullrunde für das Bürgergeld als wahrscheinlich an, sollte die Inflation niedrig bleiben. Im politischen Diskurs fordert er härtere Sanktionen gegen Missbrauch und verteidigt die Arbeitsbereitschaft der Bürgergeld-Empfänger.
Ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle, um Benzin für die direkte Weiterfahrt zur Arbeit zu tanken, gilt nicht als Arbeitsunfall. Dies gilt auch dann, wenn erst bei Fahrtantritt bemerkt wird, dass ein Familienangehöriger den Tank geleert hat. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.
Hinsichtlich des Nachweises der Elterneigenschaft und der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder für die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung wird in 2025 ein digitales Verfahren eingeführt. Damit verbunden ist eine neue Meldeverpflichtung für den Arbeitgeber.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können ihre Kinder und ihren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern. In diesem Top-Thema erfahren Sie, welche Besonderheiten und Voraussetzungen dabei zu beachten sind.
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In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt ist der 6. Januar, der "Tag der Heiligen drei Könige" oder auch "Dreikönigstag" genannt, ein gesetzlicher Feiertag, in den anderen Bundesländern nicht. Doch welches Arbeitsrecht gilt für Arbeitnehmende, die zum Beispiel remote in einem anderen Bundesland arbeiten, als das, in dem ihr Unternehmen sitzt?
Die Insolvenzgeldumlage ist mit wenigen Ausnahmen von allen Arbeitgebern, die Arbeitnehmende im Inland beschäftigen, zu zahlen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun bekannt gegeben, dass 2025 wieder der gesetzlich festgeschriebene Umlagesatz von 0,15 Prozent gilt.
82 der 94 gesetzlichen Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag zum 1.1.2025 erhöht. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde für das Jahr 2025 auf 2,5 Prozent festgelegt. Viele Krankenkassen liegen mit ihrem individuellen Zusatzbeitrag zu Beginn des neuen Jahres jedoch über diesem rechnerischen Wert, der jährlich vom GKV-Schätzerkreis ermittelt wird.
Die finanzielle Unterstützung für Familien wird ab Januar 2025 durch eine Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags verbessert. Die Anpassungen erfolgen automatisch, ohne dass ein separater Antrag notwendig ist. Weitere Informationen und Antragsmöglichkeiten sind online verfügbar.
Mit dem Jahreswechsel 2024/2025 sind eine Vielzahl bedeutender Veränderungen im Gesundheitswesen in Kraft getreten. An dieser Stelle informieren wir Sie umfassend über die maßgeblichen Neuerungen.
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Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt zum 1.1.2025. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung in seiner letzten Sitzung des Jahres 2024 zugestimmt. Der allgemeine Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt dann 3,6 Prozent.
Zum 1.1.2025 werden die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung angepasst, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stärker zu unterstützen. In dieser News erhalten Sie einen kompakten Überblick zu den neuen Leistungshöhen ab dem kommenden Jahr.
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