Wer seine private Krankenversicherung kündigt, um in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, muss den Nachweis fristgerecht erbringen. Ein Münchner versäumte dies und wurde vom Amtsgericht München zur Zahlung von über 600 Euro Versicherungsbeiträgen verurteilt, da seine Kündigung als unwirksam galt.