Besteuerung von Renten

Auch bei relativ niedrigen Renten wird in Deutschland inzwischen Einkommensteuer fällig. Seit einer Reform im Jahr 2004 wird ein immer größerer Teil der Rente besteuert, während die Beiträge in der Erwerbsphase steuerlich entlastet werden.

Selbst bei recht kleinen Renten wird inzwischen Einkommenssteuer fällig. Wer zum Beispiel 2023 in den Ruhestand ging und 1.300 Euro im Monat netto ausgezahlt bekommt, führt jährlich 127 Euro an den Fiskus ab. Bei einem Zahlbetrag von 1.500 Euro im Monat sind es jährlich 463 Euro Steuern, bei 1.800 Euro im Monat bereits 1.098 Euro. Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Finanzministeriums an die Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Steuerlast bei Renten steigt schrittweise an

Die Besteuerung der Renten wurde mit einer Reform 2004 umgestellt. Schrittweise wird ein immer größerer Teil der Rente steuerpflichtig, während die Beiträge in der Berufsphase steuerfrei gestellt werden. Das bedeutet: Ältere Rentner trifft die Besteuerung nicht oder nicht so stark. Wer zum Beispiel bis 2015 in Rente ging und heute 1.300 Euro netto im Monat ausgezahlt bekommt, zahlt keine Einkommenssteuer - anders als die Neurentner des Jahres 2023. Für künftige Rentner wächst die Steuerlast schrittweise weiter. 

Forderung: Rentenbesteuerung für Renten bis 2.000 Euro abschaffen

«Die Rentenbesteuerung sollte für Renten bis 2.000 Euro abgeschafft werden», forderte Wagenknecht. «Wenn Neurentner bei gleicher Rentenhöhe mehrere hundert Euro mehr Steuern zahlen müssen als ältere Jahrgänge, obwohl sie in der Regel weniger Rente bekommen, dann zeigt das, dass sich das Problem immer weiter verschärft.» Das treffe selbst Renten, von denen man kaum auskömmlich leben könne. «Es ist absurd, das ohnehin viel zu niedrige Rentenniveau noch weiter runter zu besteuern», meinte Wagenknecht.

Steuern und Sozialabgaben für Rentner

Die Vorsitzende des neuen Bündnis Sahra Wagenknecht hatte jüngst bereits die Gesamtsumme der Steuern und Sozialabgaben für Rentnerinnen und Rentner abgefragt: Sie ist in den vergangenen Jahren gestiegen und erreicht 2024 voraussichtlich gut 124 Milliarden Euro. Darauf entfallen 54,3 Milliarden Euro an Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung und 11,5 Milliarden Euro für die Pflegeversicherung.

Die Antwort des Ministeriums auf Wagenknechts neue Anfrage zeigt, dass die Sozialabgaben nicht nur in der Summe, sondern auch für die einzelnen Rentnerinnen und Rentner gewachsen sind. 2005 hatten die Senioren einen Eigenanteil von 8,85 Prozent der Bezüge; seit Juli 2023 sind es 11,5 Prozent.

Bei den Angaben zur Besteuerung ist zu beachten: Das Ministerium gab die Zahlbeträge netto an, also die Summe nach Abzug von Steuern und Abgaben. 1.300 Euro netto entsprechen den Angaben zufolge 1.470 Euro brutto. Bei 1.200 Euro netto oder weniger wird derzeit keine Einkommenssteuer fällig.

Rentenbesteuerung: Tabelle

Maßgebend für die Höhe des steuerpflichtigen Anteils einer Rente ist das Kalenderjahr des Rentenbeginns. Das Jahr des Rentenbeginns entscheidet über die Höhe des Besteuerungsanteils. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der Besteuerungsanteil der Rente. Voraussichtlich im Jahr 2058 beträgt er 100 %.

Der Besteuerungsanteil für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

Jahr des Rentenbeginns

Besteuerungs-anteil in %

Jahr des Rentenbeginns

Besteuerungs-anteil in %

Jahr des Rentenbeginns

Besteuerungs-anteil in %

bis 2005    

50,0    

2023   

82,5  

2041    

91,5

2006    

52,0    

2024    

83,0    

2042    

92,0

2007        

54,0    

2025

83,5    

2043    

92,5

2008    

56,0    

2026    

84,0    

2044    

93,0

2009        

58,0    

2027    

84,5

2045    

93,5

2010    

60,0    

2028    

85,0    

2046    

94,0

2011        

62,0    

2029

85,5    

2047    

94,5

2012    

64,0    

2030    

86,0    

2048    

95,0

2013    

66,0    

2031    

86,5    

2049    

95,5

2014    

68,0    

2032    

87,0    

2050    

96,0

2015    

70,0    

2033    

87,5    

2051    

96,5

2016        

72,0    

2034    

88,0    

2052

97,0

2017        

74,0

2035    

88,5    

2053    

97,5

2018    

76,0    

2036    

89,0    

2054    

98,0

2019    

78,0    

2037    

89,5    

2055    

98,5

2020    

80,0    

2038    

90,0    

2056    

99,0

2021    

81,0    

2039    

90,5    

2057    

99,5

2022        

82,0

2040    

91,0    

2058    

100,0

Hinweis: Mit dem Wachstumschancengesetz wird der Anstieg des Besteuerungsanteils ab dem Jahr 2023 für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für die Kohorte 2023 beträgt demnach der maßgebliche Besteuerungsanteil anstatt 83 Prozent nur noch 82,5 Prozent und nach seinem kontinuierlichen jährlichen Aufwuchs erreicht er erstmals für die Kohorte 2058 100 Prozent. Der Bundesrat hat am 22.3.2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt, das damit die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen hat. Mehr dazu erfahren Sie hier.


dpa/Haufe Online Redaktion
Schlagworte zum Thema:  Einkommensteuer, Gesetzliche Rente, Rente