Sachbezugswerte 2023

Der Bundesrat hat am 16.12.2022 der "Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" für das Jahr 2023 zugestimmt. Damit stehen die Sachbezugswerte für das Jahr 2023 fest. Die Werte im Überblick.

Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. 

Sachbezüge 2023: Die neuen Werte

Im Jahr 2023 beträgt der Monatswert für Verpflegung 288 Euro. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wurde auf 265 Euro festgelegt.

Sachbezugswerte 2023: Verbraucherpreisindex maßgeblich

Für die Sachbezüge 2023 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2021 bis Juni 2022 maßgeblich.

Sachbezug Verpflegung 2023

Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2023 auf 288 Euro angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 2,00 Euro
  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,80 Euro

je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 9,60 Euro.

Sachbezug Unterkunft 2023

Ab 1.1.2023 beträgt der Wert für Unterkunft oder Mieten 265 Euro. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV). Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 1.1.2023 8,83 Euro.

Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung 2023

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Der Bundesrat hat der Verordnung am 16.12.2022 zugestimmt.

Neue Sachbezugswerte 2023 sind ab 1. Januar anzusetzen

Die Sachbezugswerte 2023 sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2023 maßgeblich, da die geänderte SvEV planmäßig am 1.1.2023 in Kraft tritt. Sachbezüge sind 2023 in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Sachbezugswerte 2023: Tabelle

Diesem kostenlosen Download können Sie die Sachbezugswerte für das Jahr 2023 entnehmen.

Schlagworte zum Thema:  Sachbezugswerte, Sachbezug, Jahreswechsel