Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden auf das Gesamteinkommen angerechnet

Angehörige von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen wie der Ehegatte oder die Kinder sind mit eigenem Versicherungsstatus beitragsfrei kranken- und pflegeversichert. Ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen darf aber die Einkommensgrenze nicht überschreiten (1/7 der mtl. Bezugsgröße; 2024: 505 EUR, 2025: 535 EUR). Eine Ausnahme macht das Gesetz für geringfügig beschäftigte Angehörige. Für die gilt eine dynamische Grenze, die sich wiederum nach dem gesetzlichen Mindestlohn richtet (2024: 538 EUR, 2025: 556 EUR).
Vermietung und Verpachtung
Zum Gesamteinkommen gehören neben Einkünften wie Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Zinsen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Von den Einnahmen werden insbesondere Betriebskosten aller Art, Geldbeschaffungskosten, Versicherungsbeiträge oder der Erhaltungsaufwand für Gebäude abgezogen. Der verbleibende Überschuss wird als Gesamteinkommen berücksichtigt.
Nießbrauch an einem bebauten Grundstück
Eigentümer eines bebauten Grundstücks können ihren Kindern die Nutzung des Grundstücks überlassen (z.B. um ihre Unterhaltspflicht zu erfüllen; BFH, Urteil v. 20.6.2023, IX R 8/22). Der Nießbrauch muss wirksam vereinbart sein und darf nicht rechtsmissbräuchlich eingeräumt werden, um Steuergesetze zu umgehen. Durch den rechtmäßig eingeräumten Nießbrauch erzielt nunmehr das Kind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Kranken- und Pflegeversicherung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch aufgrund eingeräumten Nießbrauchs sind der Krankenkasse mitzuteilen. Die Krankenkasse prüft, wie sich das Gesamteinkommen auf die beitragsfreie Familienversicherung auswirkt. Wird die Einkommensgrenze von 505 EUR/535 EUR überschritten, endet die beitragsfreie Versicherung. Eine sich anschließende Versicherung (z.B. als freiwilliges Mitglied oder in der studentischen Krankenversicherung) ist beitragspflichtig. Alternativ kann sich der Familienangehörige von der Anschlussversicherung durch einen Antrag befreien lassen, wenn er einen privaten Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nachweist.
Beispiel: Ein familienversichertes Kind nimmt am 1.4. ein Studium auf. Vom selben Zeitpunkt an räumen die unterhaltsverpflichteten Eltern den Nießbrauch durch das Kind an einem vermieteten Grundstück ein. Das Kind erzielt daraus nach abgezogenen Betriebsausgaben Einkünfte von 1.000 EUR mtl. Die Einkünfte des Kindes aus Vermietung und Verpachtung gehören zum Gesamteinkommen. Sie überschreiten die Einkommensgrenze von 1/7 der mtl. Bezugsgröße (2024: 505 EUR, 2025: 535 EUR). Die Familienversicherung endet mit dem 31.3.; das Kind ist seit dem 1.4. versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung. Das Kind kann beantragen, von der Versicherung als Student befreit zu werden. Eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall ist nachzuweisen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Sozialversicherungswerte 2025: die voraussichtlichen Rechengrößen im Leistungsrecht
-
Die Sachbezugswerte 2025
2.6542
-
Altersvollrentner im Minijob
2.1783
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
1.340
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
1.133
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
1.062
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
6462
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
604
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer möglich
585
-
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt 2025
5501
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
5321
-
Ausweitung der Mütterrente könnte Beiträge erhöhen
18.03.2025
-
Pflegeversicherung kämpft mit drohendem Defizit
17.03.2025
-
Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Rentner ab März
03.03.2025
-
Keine Beitragspflicht für ehrenamtliche Tätigkeit in einem Museum
26.02.2025
-
Finanzielle Herausforderungen der Pflegeversicherung
27.01.2025
-
Ermessensspielraum bei Insolvenzanträgen von Krankenkassen
23.01.2025
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
07.01.2025
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
07.01.2025
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
07.01.2025
-
Entwicklung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge 2025
02.01.2025