Pflegeversicherungsbeitrag 2023 - Beitragszuschlag 2023

Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen, erfolgt eine Anhebung des Beitragssatzes zum 1.7.2023. Der Bundesrat hat das Gesetz am 16.6.2023 gebilligt. 

Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 1. Juli wird er erhöht, und zwar in Kombination mit Änderungen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Alles in allem wird der Beitrag für Kinderlose damit auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil steigt von nun 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent.

Pflegeversicherungsbeitrag 2023

Konkret wird der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt - und zwar schrittweise je Kind. Ab zwei Kindern muss damit - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil von derzeit 1,525 Prozent - weniger gezahlt werden als heute. Bei zwei Kindern beträgt der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent, bei drei Kindern 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt «sein» Abschlag. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.

Es gelten somit folgende Beitragssätze:

Mitglieder ohne Kinder 

4 %
Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 2,8 %

Mitglieder mit 1 Kind

3,4 % (lebenslang)
Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 2,2 %

Mitglieder mit 2 Kindern

3,15%
Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 1,95 %

Mitglieder mit 3 Kindern

2,9 %
Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 1,7 %

Mitglieder mit 4 Kindern

2,65 %
Arbeitnehmer-Anteil: 0,95 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 1,45 %

Mitglieder mit 5 und mehr Kindern

2,40 %
Arbeitnehmer-Anteil: 0,7 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 1,2 %

Mehr zu den leistungsrechtlichen Änderungen in der Pflegereform lesen Sie hier.

dpa