Rentner im Minijob: Was zu beachten ist

Immer mehr Rentner in Deutschland verdienen sich durch einen Minijob etwas dazu. Demnach gab es im Dezember 2017 genau 1.074.689 Minijobber, die 65 Jahre und älter waren. Was Arbeitgeber und Rentner in der Rentenversicherung beachten müssen.

Altersvollrentner sind nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde rentenversicherungsfrei, so dass sie kraft Gesetzes keine Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen haben. Dies betrifft aber nur den Altersvollrentner in Bezug auf seinen Beitragsanteil. Der Arbeitgeber hat weiterhin seinen Beitragsanteil zu zahlen. Die Beitragsbelastung des Arbeitgebers eines 450-Euro-Minijobbers beträgt also immer 15 Prozent (bzw. 5 Prozent in Privathaushalten), und zwar unabhängig davon, ob der Minijobber rentenversicherungsfrei oder rentenversicherungspflichtig ist. Die für 450-Euro-Minijobber mögliche Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist für Altersvollrentner somit kein Thema. Der Arbeitgeber meldet der Minijob-Zentrale den Minijobber von Beginn an mit dem Beitragsgruppenschlüssel „5“ in der RV.

Achtung: Altersrentner, die nur eine Teilrente beziehen, sind rentenversicherungspflichtig. Sie müssen bei dem Arbeitgeber einen Befreiungsantrag stellen, wenn sie ihren Eigenanteil nicht zahlen möchten.

Minijob Rentner: Nachträgliche Korrektur überzahlter Beiträge

Sollten Arbeitgeber einen Altersvollrentner im 450-Euro-Minijob irrtümlich als rentenversicherungspflichtig beurteilt und mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1“ in der RV angemeldet und abgerechnet haben, besteht ein Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht gezahlten Beitragsanteile des Arbeitnehmers zur Rentenversicherung. Dieser Betrag steht ausschließlich dem Arbeitnehmer zu, da er diese getragen hat.

Geringfügige Beschäftigung Rentner: Voraussetzung für Verrechnung

Arbeitgeber können diese Zahlung mit der nächstmöglichen Entgeltabrechnung korrigieren und überzahlte Beiträge im Rahmen des Betragsnachweis-Verfahrens mit der Minijob-Zentrale verrechnen.  Voraussetzung für die Verrechnung der überzahlten Beiträge mit der laufenden Beitragszahlung ist, dass der Zeitraum, für den die Beiträge überzahlt worden sind, nicht länger als 24 Monate zurückliegt. Bei länger zurückliegenden Zeiträumen kann nur noch die Erstattung der zu Unrecht gezahlten Beiträge bei der Minijob-Zentrale beantragt werden.

Die Meldungen zur Sozialversicherung sind rückwirkend ab Altersvollrentenbeginn auf die RV-Beitragsgruppe „5“ zu korrigieren.

Personen, die mit dem Altersvollrentner vergleichbar sind

Welche Regelungen bei der Beschäftigung von Ruhestandsbeamten oder bei Beziehern einer berufsständischen Altersversorgung (zum Beispiel von der Ärztekammer) zu beachten sind erfahren Sie hier.

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dpa