Minijob-Grenze 2022 und 2023

Im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro gibt es auch Anpassungen bei Mini- und Midijobs. Neben der bloßen Anhebung von Verdienstgrenzen wird es auch ganz neue Regelungen geben.

Mit dem " Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" treten die Änderungen zum Mindestlohn sowie für geringfügige Beschäftigungen und Beschäftigungen im Übergangsbereich ab 1. Oktober 2022 in Kraft. Wir fassen zusammen, was für Mini- und Midijobs geregelt wird.

Dynamische Geringfügigkeitsgrenze

Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Was bisher nur im Rahmen der Auslegung durch die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in den Geringfügigkeits-Richtlinien geregelt ist, wurde nun gesetzlich normiert: Die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze. Allerdings wird diese Regelung stark eingeschränkt, um Missbrauch zu vermeiden.

Neue Höchstgrenze und Formeln für den Übergangsbereich

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Die Untergrenze beginnt dann bei 520,01 Euro. Die Formel zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme, nach der sich der Gesamtbeitrag für jeden Versicherungszweig bemisst, wird angepasst. Gleichzeitig wird eine neue Formel allein zur Berechnung der Arbeitnehmeranteile eingeführt.

Ab dem 1. Januar 2023 steigt die obere Entgeltgrenze der Midijobs auf 2.000 Euro. Mehr dazu lesen Sie hier.

Neue Beitragslastverteilung im Übergangsbereich

Die Maßnahmen im Übergangsbereich bewirken eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt als die heutige Midijob-Regelung. Damit soll der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob geglättet und der Anreiz für Minijobber erhöht werden, ihre Arbeitszeit über die Minijob-Grenze hinaus auszuweiten. Gleichzeitig werden Arbeitgeber zunächst stärker belastet als bisher, indem der Arbeitgeberbeitrag oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen wird.

Bestandschutzregelungen für Alt-Midijobber bis 520 Euro

Für Arbeitnehmende, die am 30. September 2022 Midijobber mit einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt bis 520 Euro im Monat sind, bleiben aufgrund von Bestandschutzschutzregelungen längstens bis 31. Dezember 2023 unter den alten Midijob-Bedingungen versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann beantragt werden. In der Rentenversicherung gilt das nur für Beschäftigungen in Privathaushalten. Mehr zu den Bestandsschutzregelungen lesen Sie in diesem Kapitel des Top-Themas "Minijob und Midijob".


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