Gleitzone

Bild: Marcus Surges
Als Gleitzone bezeichnet man den Entgeltbereich zwischen einem Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Zum 1.7.2019 wurde die Gleitzone vom Übergangsbereich abgelöst.
Zusammen mit der Umbenennung der Gleitzone in den Übergangsbereich wurde die obere Entgeltgrenze für diese sog. Midijobs von 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben. Ab dem 1.10.2022 soll diese Entgeltgrenze auf 1.600 Euro angehoben werden.
Alle weiteren Informationen zum neuen Übergangsbereich bei Midijobs finden Sie auf der Themenseite Midijobs (Übergangsbereich).