Beitragsbemessungsgrenze

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge nach dem Arbeitsentgelt des Versicherten. Übersteigt das Arbeitsentgelt aber einen gewissen Wert, wird es nur bis zu dieser Höhe berücksichtigt. Dieser Wert wird als Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bezeichnet.

Die Beitragsbemessungsgrenzen der einzelnen Zweige der Sozialversicherung werden jährlich entsprechend der aktuellen Steigerungsrate der Bruttoentgelte in Deutschland angepasst.


Top-Thema 17.01.2024 Märzklausel bei Einmalzahlung prüfen

News 24.11.2023 Versicherungs- und Beitragsrecht

Beitragsbemessungsgrenzen 2023

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt in der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2023 jährlich 87.600 EUR/West (2022: 84.600 EUR) beziehungsweise 85.200 EUR/Ost (2022: 81.000 EUR). In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt sie 2023 jährlich 107.400 EUR/West (2022: 103.800 EUR) beziehungsweise 104.400 EUR/Ost (2022: 100.200 EUR). Die BBG der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt für das Jahr 2023 bundeseinheitlich 59.850 EUR (2022: 58.050 EUR).

Zeitanteilige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze

Wird eine Beschäftigung nicht einen vollen Monat ausgeübt, so ist eine anteilige Beitragsbemessungsgrenze kalendertäglich zu ermitteln. Dazu wird die tägliche BBG ungerundet mit den beitragspflichtigen Kalendertagen des Zeitraums vervielfacht. Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen mathematisch gerundet.

Mehrfachbeschäftigung

Die BBG ist auch bei Mehrfachbeschäftigen zu beachten. Übersteigt die Summe der Entgelte die Beitragsbemessungsgrenze, ist eine bestimmte Formel anzuwenden:

(Jeweilige BBG × Entgelt aus einer Beschäftigung) / Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen

Download 24.11.2023

Nachdem der Bundesrat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 zugestimmt hat, stehen die Sozialversicherungswerte im Versicherungs- und Beitragsrecht für das Jahr 2024 fest. Die entsprechenden Rechengrößen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.mehr

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News 23.02.2022 Sozialversicherung 2022

Bisher kannten die Beitragsbemessungsgrenzen bei der Sozialversicherung nur eine Richtung: nach oben. In 2022 wird dieser Trend gebrochen. Die BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung bleiben stabil. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Beitragsgebiet West sinken sie sogar leicht. In Verbindung mit der Erhöhung im Beitragsgebiet Ost nähern sich beide BBG weiter an.mehr

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News 26.04.2018 Beiträge im Störfall

Arbeitszeitkonten, die geführt werden um witterungs- und jahreszeitlich bedingte Schwankungen auszugleichen, werden im Normalfall über Freistellungen ausgeglichen. Im sog. „Störfall“ ist für die Beitragsabführung zur SV nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze im konkreten Auszahlungsmonat maßgeblich.mehr

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News 25.08.2016 Arbeitsunterbrechungen und Auswirkungen

Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitsentgelt die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung überschreiten, sind versicherungsfrei. Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bei unbezahltem Urlaub ist bei ihnen jedoch anders zu beurteilen als bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern.mehr

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News 12.06.2014 GKV-Monatsmeldung

Auf Grundlage des Entwurfes zum GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (kurz GKV-FQWG) erfolgen nun die Anpassungen im Meldeverfahren. Im Dialogverfahren wird einiges neu festgelegt und daneben werden noch die Personengruppen verringert.mehr

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News 25.02.2014 Qualifizierter Meldedialog

Nach 2 Jahren Praxis gibt es eine ernüchternde Bilanz beim Qualifizierten Meldedialog: Zu viel Aufwand für Arbeitgeber und Krankenkassen und ein geringer Nutzen. Der geplante Wegfall des Sozialausgleiches soll daher genutzt werden, um auch das Dialogverfahren neu auszurichten.mehr

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News 11.02.2014 Märzklausel bei Einmalzahlung

Einmalzahlungen werden für die Beitragsberechnung dem Monat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt werden. Etwas anderes gilt für Einmalzahlungen, die in der Zeit von Januar bis März gezahlt werden. Hier greift u. U. die Märzklausel. Die Märzklausel führt zur Zuordnung ins Vorjahr.mehr

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News 23.01.2014 Betriebliche Altersversorgung

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter nicht von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung hinweisen.mehr

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News 05.12.2013 BMF

Das BMF hat die Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer sowie für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2014 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer bekannt gemacht.mehr

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News 29.11.2013 Endgültige SV-Werte

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014 wurde vom Bundesrat verabschiedet. Ab 1.1.2014 erhöhen sich Bezugsgröße, Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenzen. Im Leistungsrecht steigen die Einkommensgrenze der Familienversicherung und die Abschläge bei der Belastungsgrenze.mehr

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News 29.10.2013 FinMin

Mit der Neufassung von § 3 Nr. 5 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG sind ab dem Veranlagungszeitraum 2013 folgende Bezüge steuerfrei:mehr

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News 28.10.2013 Minijob

Wird neben der Hauptbeschäftigung ein Minijob aufgenommen, sind aus beiden Beschäftigungen Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Um Arbeitgeber nicht unnötig zu belasten, entfällt in diesen Fällen die Pflicht zur Abgabe der GKV-Monatsmeldung.   mehr

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News 02.10.2013 Entgeltersatzleistungen

Bei Berechnung einer Entgeltersatzleistung werden beitragsfreie Finanzierungsanteile des Arbeitnehmers zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung nicht als Arbeitsentgelt berücksichtigt. Fraglich ist, wie die Beiträge in der Entgeltbescheinigung nachzuweisen sind.mehr

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News 30.09.2013 Voraussichtliche SV-Werte 2014

Die Werte der Sozialversicherung werden sich ab 1.1.2014 erhöhen. Die im Leistungsrecht wichtige Bezugsgröße soll 2.765 EUR monatlich betragen. Das Höchstkrankengeld – abgeleitet aus Höchstregelentgelt und BBG in der Krankenversicherung – steigt voraussichtlich auf 94,50 EUR.mehr

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News 30.09.2013 Meldedialog

Die GKV-Monatsmeldung ist für versicherungspflichtige Mehrfachbeschäftigte abzugeben. Im Meldedialog meldet die Krankenkasse das Gesamtentgelt zurück. Um bei Beschäftigungsbeginn oder –ende innerhalb des Monats den Beitrag korrekt berechnen zu können, wird nun die Krankenkassenmeldung erweitert.mehr

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News 25.09.2013 Neue Verwaltungsanweisung

Nach knapp drei Jahren hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben zur Altersversorgung überarbeitet und neu bekannt gegeben. Darin sind auch Neuerungen zur betrieblichen Altersversorgung enthalten.mehr

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News 23.09.2013 Beitragsrecht - Versicherungsrecht

Die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung werden sich ab 1.1.2014 erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 53.550 EUR betragen. Die Bezugsgrößen steigen, ebenso die im Beitragsrecht der Sozialversicherung relevanten Beitragsbemessungsgrenzen.mehr

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News 09.04.2013 Verwendung von Wertguthaben zur Freistellung

Besserverdienende müssen auch bei kurzer Freistellung Beiträge zahlen, wenn in der Zeit kein wesentlich abweichendes Arbeitsentgelt fällig wird. So lautet eine aktuelle Grundsatzentscheidung des BSG zu für eine Freistellungsphase verwendetem Wertguthaben.mehr

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News 21.02.2013 Märzklausel

Wird in den Monaten Januar bis März eines Jahres eine Einmalzahlung ausgezahlt, ist eine Besonderheit bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zu beachten: die Märzklausel!mehr

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News 06.11.2012 Meldeverfahren

Ab 2013 bekommen die Arbeitgeber für Mehrfachbeschäftigte, die eine Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, jeden Monat eine Rückmeldung der Krankenkasse über das jeweilige monatliche Gesamtentgelt.mehr

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