Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (auch Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG) ist ein Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR netto liegen. Auf unserer Themenseite erhalten Sie alle Informationen, wann der sofortige Betriebsausgabenabzug für Geringwertige Wirtschaftsgüter möglich ist und welche Abschreibungsmöglichkeiten Sie nutzen können.


Top-Thema 26.03.2024 Merkmale von GWG und Berechnung der Anschaffungskosten

News 19.04.2024 GWG 2024

Was ist ein Geringwertiges Wirtschaftsgut: Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen

Weitere Voraussetzungen für die Charakterisierung als Geringwertiges Wirtschaftsgut sind, dass das Gut selbstständig nutzbar ist, zum Anlagevermögen gehört und in einem gesonderten Verzeichnis aufgezeichnet wird. Geringwertigen Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Tablets oder Büroausstattung von niedrigem Wert. 

Abschreibung GWG: Sofortabschreibung, Sammelposten oder Aktivierung

Für Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1000 EUR gibt es ein Wahlrecht. Diese Möglichkeiten für den steuerlichen Abzug eines Geringwertigen Wirtschaftsguts bestehen:

Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Einlagewert

Regelung ab 2018

< 250 EUR

sofort abziehbar, ohne Verzeichnis

> 250 EUR

≤ 800 EUR

sofort abziehbar mit Verzeichnis oder Sammelposten ohne Verzeichnis

> 250 EUR,

≤ 1.000 EUR

Sammelposten optional, ohne Verzeichnis

> 1000 EUR

aktivieren


News 19.04.2024 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Für die Sofortabschreibung und Bildung eines Sammelpostens für geringwertige Wirtschaftsgüter gelten die seit 2018 gültigen Werte auch im Jahr 2024 weiter.mehr

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News 13.04.2022 Computer, Notebook, Tablet PC

Als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), das zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden darf, zählt der angeschaffte Computer (PC) nur, wenn bestimmte Betragsgrenzen nicht überschritten werden.mehr

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News 11.01.2022 Aus der Praxis - für die Praxis

Unter der Rubrik „Aus der Praxis für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute diese Frage und deren Beantwortung: Muss ein Geringwertiges Wirtschaftsgut im Anlagevermögen mit 0 EUR stehen bleiben?mehr

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News 12.02.2020 Praxis-Tipp

Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dient dazu, Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr auszuweisen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Es stellt sich aber die Frage, ob in Einzelfällen von einer genauen Abgrenzung abgewichen werden darf.mehr

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News 25.09.2019 JStG 2019

Der Bundesrat sieht umfangreichen Verbesserungsbedarf an den Regierungsplänen zur Förderung der Elektromobilität und weiteren Änderungen im Steuerrecht (sog. JStG 2019). In seiner Stellungnahme zum so genannten Jahressteuergesetz formuliert er über 90 Änderungswünsche.mehr

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News 24.04.2019 DStV

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) beklagt die steigenden bürokratischen Herausforderungen für die Steuerkanzleien und macht Vorschläge für einen Bürokratieabbau.mehr

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News 08.02.2018 Praxis-Tipp

Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wurde die GWG-Abschreibung neu geregelt. Sie bietet nun für Unternehmer und ihre Arbeitnehmer interessante Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb ihres Arbeitsverhältnisses.mehr

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News 29.06.2017 GWG-Sofortabschreibung

Nichtselbstständig Tätige können ab 2018 Arbeitsmittel bis zur neuen Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 Euro sofort bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Ein steuerfreier Arbeitgeberersatz ist jedoch ausgeschlossen.mehr

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News 27.06.2017 Praxis-Tipp

Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wird die Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG von bislang 410 EUR (netto) auf 800 EUR (netto) erhöht. mehr

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News 18.05.2017 BMF

Das BMF hat auf ein aktuelles Urteil des BFH reagiert, wonach eine Einbauküche in einem vermieteten Immobilienobjekt ein einheitliches Wirtschaftsgut darstellt.mehr

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News 08.03.2017 Zeitungsbericht

Der Schwellenwert, bis zu dem die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) möglich ist, soll auf 800 EUR angehoben werden. Das berichtet das "Handelsblatt" in seiner Ausgabe vom 7.3.2017.mehr

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News 09.12.2016 BFH Kommentierung

Eine Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen (Spüle, Herd, Möbel, Elektrogeräte) ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Die Kosten für die Erneuerung sind nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, sondern auf 10 Jahre abzuschreiben (Änderung der Rechtsprechung).mehr

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News 10.03.2014 Praxis-Tipp

Die für die Praxis wichtige Frage, ob für in den Sammelposten einbezogene Wirtschaftsgüter eine Sonderabschreibung vorgenommen werden darf, wird zurzeit kontrovers diskutiert.mehr

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