Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn diese an nicht mehr als 70 Arbeitstagen oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres ausgeübt wird.

Die kurzfristige Beschäftigung ist eine Art der geringfügigen Beschäftigung.

Kurzfristige Beschäftigungen sind in allen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist wichtig, dass die Befristung

  • im Voraus vertraglich oder
  • aufgrund der Art und Weise bzw. ihrem Wesen nach (z. B. Erntearbeiter) oder
  • aufgrund eines Rahmenvertrags auf Arbeitseinsätze von 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr

geregelt und gegeben ist.


Top-Thema 29.02.2024 Berechnung des Mindestlohns bei Saisonarbeitskräften

News 07.02.2024 Versicherungs- und Beitragsrecht

Kurzfristigen Beschäftigung: Zeitgrenzen

Die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung stellen eine gleichwertige Alternative dar und hängen nicht mehr vom Beschäftigungsumfang ab.

Kurzfristige Beschäftigung: Berufsmäßigkeit

Eine Beschäftigung ist nicht kurzfristig, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und das monatliche Entgelt daraus mehr als 538 Euro (bis 31.12.2023: 520 Euro) beträgt. Berufsmäßigkeit wird unterstellt, wenn die Beschäftigung für den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Sie ist immer anzunehmen, wenn die Beschäftigungszeiten im Laufe eines Kalenderjahres 70 Arbeitstage bzw. drei Monate überschreiten. Bei den Beschäftigungszeiten werden alle Beschäftigungen angerechnet, in denen das Entgelt monatlich mehr als 538 Euro (bis 31.12.2023: 520 Euro) betrug.

Mehrere kurzfristige Beschäftigungen

Die Zeiten mehrerer aufeinander folgender kurzfristiger Beschäftigungen sind zusammenzurechnen. Ein Überschreiten der Zeitgrenzen führt mit dem Folgetag der Feststellung grundsätzlich zur Sozialversicherungspflicht in allen Versicherungszweigen.

Kurzfristige Beschäftigung: Lohnsteuer

Arbeitslohn, der vom Arbeitgeber an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer gezahlt wird ist nach den allgemeinen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann nach den individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) oder unter bestimmten Voraussetzungen mit 25 Prozent pauschaliert werden.

Der Arbeitslohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung kann mit pauschal mit 25 Prozent erhoben werden bei Mitarbeitern, deren Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt erforderlich ist und

  • die nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage beschäftigt werden und
  • die Höhe des Arbeitslohns während der Beschäftigungsdauer durchschnittlich je Arbeitstag 150 Euro (bis 2022: 120 Euro) nicht übersteigt und
  • der auf einen Stundenlohn umgerechnete Arbeitslohn durchschnittlich 19 Euro (bis 2022: 15 Euro) nicht übersteigt.

Kurzfristigkeit im steuerlichen Sinne weicht vom Begriff der kurzfristigen Beschäftigung in der Sozialversicherung ab. Ob sozialversicherungsrechtlich eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt oder nicht, ist für die Pauschalbesteuerung mit 25 Prozent ohne Bedeutung.

Kurzfristige Beschäftigung: Arbeitsrecht

Der Begriff der kurzfristigen Beschäftigung ist primär ein sozialversicherungsrechtlicher. Daher gelten für kurzfristige Beschäftigungen grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften wie bei anderen Arbeitsverhältnissen. Dennoch gibt es Besonderheiten für Arbeitgeber, bei Arbeitsverhältnissen mit begrenzter Dauer.

So dürfte auf die kurzfristige Beschäftigung regelmäßig das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) anzuwenden sein. Arbeitsrechtlich ist hierbei insbesondere die Vorschrift des § 14 TzBfG interessant. Die Norm regelt zum Beispiel das Erfordernis der Schriftform, die sachgrundlose Befristung sowie dessen Verbot, wenn mit dem selben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Auch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) – wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen Bestand hat – oder das Nachweisgesetz (NachwG) – nach einem Monat – sind grundsätzlich anwendbar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zudem steht kurzfristig Beschäftigten prinzipiell Urlaub zu – meist in Form eines Teilurlaubsanspruchs nach § 5 Abs. 1 Ziffer b BurlG, da sie die Wartezeit von sechs Monaten nicht erfüllen.

Kurzfristige Beschäftigung: Student

Beschäftigen Arbeitgeber Studenten in einer kurzfristigen Beschäftigung besteht Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung. Werden die Zeitgrenzen von drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen überschritten kann unter Umständen bei einer befristeten Beschäftigung Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs bestehen. Dabei sind zwei Möglichkeiten gegeben:

  • Die Beschäftigung ist ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien) begrenzt. Dabei sind zeitliche Überschneidungen mit der Vorlesungszeit bis zu längstens zwei Wochen unschädlich, soweit sie nur ausnahmsweise vorkommen.
  • Die 20-Wochenstunden-Grenze der befristeten Beschäftigung wird nur durch Beschäftigungszeiten am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden überschritten.

Das Werkstudentenprivileg gilt nicht für die Rentenversicherung.

Kurzfristige Beschäftigung: Schüler

Schüler, die eine Beschäftigung bis zu drei Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausüben, sind sozialversicherungsfrei. Auch für Ferienjobs gilt diese Regelung. Werden in einem Kalenderjahr mehrere aufeinander folgende kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt erfolgt eine Zusammenrechnung. Diese Beschäftigungen werden dann als Einheit bewertet – auch wenn die kurzfristigen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden.

Wird durch die Addition die Zeitgrenze überschritten und liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze, handelt es sich um eine geringfügige entlohnte Beschäftigung. Liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.

Kurzfristige Beschäftigung: Elternzeit

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts. Kurzfristige Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung berufsmäßig ausgeübt. Somit besteht Versicherungspflicht trotz einer Beschränkung auf drei Monate oder 70 Arbeitstage.

Kurzfristige Beschäftigung: Meldungen

Arbeitgeber müssen das DEÜV-Meldeverfahren auch bei kurzfristigen Beschäftigungen anwenden. Dabei sind für kurzfristige Beschäftigungen durch den Arbeitgeber die gleichen Meldungen zu erstatten wie für versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Meldungen zur Sozialversicherung sind an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu übermitteln. Da kurzfristige Beschäftigungen Sozialversicherungsfrei sind ist die Beitragsgruppe „0000“ anzugeben.

Kurzfristige Beschäftigung: Beiträge

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen bei kurzfristigen Beschäftigungen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung entrichten. Beitragspflicht durch den Arbeitgeber besteht allerdings zur Unfallversicherung. Zahlungsempfänger ist die zuständige Berufsgenossenschaft. Das Arbeitsentgelt kurzfristiger Beschäftigungen ist außerdem grundsätzlich beitragspflichtig zur Umlage U1 und Umlage U2, sowie der Insolvenzgeldumlage.

News 07.08.2023 Geringfügige Beschäftigung

Arbeitslose können neben dem Leistungsbezug einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Dies kann sich allerdings auf die Höhe des Arbeitslosengelds auswirken. Erfahren Sie, warum kurzfristige Minijobs für Arbeitslose grundsätzlich ausgeschlossen sind und was noch zu beachten ist.mehr

no-content
News 12.06.2023 Sozialversicherung

Viele Jugendliche nutzen die Zeit nach dem Abitur für Aushilfsjobs, um sich zum Beispiel eine Urlaubsreise zu finanzieren, oder leisten ein Praktikum für ihren späteren Studiengang ab. Entscheidend für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist, was der Abiturient oder die Abiturientin nach der Reise plant beziehungsweise ob das Praktikum vorgeschrieben ist oder nicht.mehr

no-content
News 27.04.2023 Versicherungs- und Beitragsrecht

Arbeitgeber aufgepasst: Wer Studierende beschäftigt, wendet für die Sozialversicherung die besonderen Regelungen des Werkstudentenprivilegs an. Nach diesem sind unter bestimmten Voraussetzungen nur Beiträge zur Rentenversicherung zu bezahlen. Allerdings gilt diese Sonderbehandlung nicht in der Lücke zwischen dem Bachelor- und Masterstudiengang. Wir erklären im Video, was zu beachten ist.mehr

no-content
News 11.04.2023 Minijob

Berufsmäßigkeit gilt als K.-o.-Kriterium für einen versicherungsfreien kurzfristigen Minijob. Dies ist aber nur der Fall, wenn das erzielte Arbeitsentgelt eine Entgeltgrenze überschreitet. Um die Berufsmäßigkeit richtig zu prüfen, sind einige Kriterien zu beachten.mehr

no-content
News 06.04.2023 Minijob

Schnell einem Nachbarn oder einem befreundeten Unternehmer ohne Gegenleistung zu helfen, ist eine Gefälligkeit. Wird dies aber entschädigt und nicht gemeldet, kann die Gefälligkeit eine Schwarzarbeit darstellen. Das Bußgeld für Schwarzarbeit ist hoch - höher als zum Beispiel der Lohn für einen Minijob.mehr

no-content
News 12.01.2023 Tageslohngrenze

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist die Arbeitslohngrenze für das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung aus lohnsteuerlicher Sicht angehoben worden. Die neue Grenze gilt seit 1. Januar 2023.mehr

no-content
News 29.08.2022 Aus der Praxis – für die Praxis - Minijob

Unter der Rubrik "Aus der Praxis ‒ für die Praxis" greifen wir Kundenanfragen aus den Bereichen Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute zwei Fragen zur Energiepauschale: Wer zahlt die EEP, wenn der Arbeitgeber keine Lohnsteueranmeldung abgeben muss oder es sich um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis handelt?mehr

no-content
News 27.07.2022 Entlastungspaket 2022

Aufgrund der momentan stark ansteigenden Preise hat die Bundesregierung mit dem Entlastungspaket 2022 einige finanzielle Hilfen für die Bürger geschaffen. Hierzu zählt unter anderem die Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR für alle Arbeitnehmer und Selbstständige. mehr

no-content
News 09.12.2021 Sozialversicherung

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes sind Änderungen im Meldeverfahren für kurzfristige Minijobs beschlossen worden. Unter anderem ist zukünftig zu kennzeichnen, wie die Aushilfe krankenversichert ist. Die Umsetzung in der Praxis hat ab dem 1. Januar 2022 zu erfolgen. Mehr über die Hintergründe der Regelung und den zukünftigen Datenfluss erfahren Sie in dieser News.mehr

no-content
News 23.09.2021 Melderecht

Arbeitgeber sollen im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens für kurzfristige Minijobs ab 1. Januar 2022 eine Rückmeldung zu Vorbeschäftigungen erhalten, um die Einhaltung der Zeitgrenzen besser prüfen zu können. Dies besagt eine Neuregelung des Gesetzgebers.mehr

no-content
News 04.08.2021 Minijobs

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert. Die Neufassung trägt das Datum vom 26. Juli 2021 und gilt spätestens ab dem 1. August 2021. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.mehr

no-content
News 26.05.2021 Minijobs

Aushilfen können kurzfristig sozialversicherungsfrei beschäftigt sein, wenn bestimmte, im Gesetz genannte Zeitgrenzen nicht überschritten werden. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt entschieden, wie die Zeitgrenzen auszulegen bzw. nicht auszulegen sind.mehr

no-content
News 10.04.2020 Rettungspaket

Der Bundesrat hat am 27. März 2020 das zuvor vom Bundestag beschlossene milliardenschwere Maßnahmenpaket zur Abmilderung von Härten durch die Corona-Krise mit weitreichenden Notfallregelungen verabschiedet. Die Gesetze sind noch am selben Tag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und einen Tag später in Kraft getreten.mehr

4
News 29.03.2019 Geringfügige Beschäftigung

Im Zusammenhang mit Minijobs ist immer wieder die Frage zu beantworten, wie aufeinanderfolgende Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber zu bewerten sind. Es ist unter anderem zu klären, wann es sich tatsächlich um die Beendigung der bisherigen und den Beginn einer neuen oder doch nur um die Fortsetzung der bisherigen Beschäftigung handelt.mehr

no-content
News 24.01.2019 Sozialversicherung

Minijobs, die innerhalb eines Kalendermonats aufeinander folgen, sind bei der Prüfung der Entgeltgrenze unabhängig voneinander zu beurteilen. Es gibt aber eine Ausnahme von diesem Grundsatz.mehr

no-content
News 20.12.2018 Kurzfristige Beschäftigung

In den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung klarere Regeln für die Zusammenrechnung kurzfristiger mehrerer Minijobs formuliert. Die Vorgaben wirken sich meist positiv aus: Minijobs können oft länger ausgeübt werden.mehr

no-content
News 24.05.2018 BSG-Urteil

Ein kurzfristiger Minijob orientiert sich grundsätzlich an Zeitgrenzen. Die diese Beschäftigungsart ausschließende berufsmäßige Beschäftigung ist allerdings von einer Entgeltgrenze abhängig. Das BSG hat entschieden, dass diese Grenze immer ein Monatswert ist und nicht anteilig gilt - entgegen der bisher gelebten Praxis.mehr

no-content
News 03.05.2018 Minijob

Der beitragsfreie kurzfristige Minijob ist aus rein sozialversicherungsrechtlicher Sicht kostengünstiger als der 450-Euro-Minijob. Aber in der Gesamtbetrachtung unter steuerlichen Gesichtspunkten kann der kurzfristige Minijob am Ende für den Arbeitnehmer teurer werden.mehr

no-content
News 13.03.2018 Sozialgericht

Das Sozialgericht Heilbronn hatte zu entscheiden, wann Tätigkeiten im Bereich der Beerenernte und Pflege der Pflanzen in der landwirtschaftlichen Produktion als einheitliche Beschäftigung zu werten sind. Das Urteil im Überblick.mehr

no-content
News 15.02.2018 Sozialversicherung

Beamte sind in ihrer Funktion keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung. Dies ermöglicht ihnen in beitragsrechtlicher Hinsicht Vorteile bei der Ausübung einer Nebenbeschäftigung. Auch die Arbeitgeber profitieren hiervon.mehr

2
News 20.12.2017 Versicherungsrecht

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben das Rundschreiben für die besondere Beschäftigungsform der unständig Beschäftigten aufgrund neuerer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) überarbeitet.mehr

no-content
News 20.04.2017 Minijob

Der Vorteil einer kurzfristigen Beschäftigung besteht darin, dass sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer beitragsfrei in der Sozialversicherung ist. Dies ist aber nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Welche Möglichkeiten Rahmenvereinbarungen bieten.mehr

1
News 04.01.2017 Beschäftigung von Studenten

Studenten üben während des Studiums oft eine bezahlte Beschäftigung aus. Bei diesen Studentenjobs kann Versicherungsfreiheit unter anderem im Rahmen des Werkstudentenprivilegs vorliegen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben ihre Rechtsauslegung dazu angepasst.mehr

no-content
News 24.10.2016 Berufsmäßigkeit bei Studentenjobs

Die Semesterferien sind vorbei, und neben dem Studium werden oft auch Aushilfsjobs aufgenommen. Bei Studenten und Studienbewerbern gleichermaßen beliebt ist die kurzfristige Beschäftigung. Hier gibt es jedoch ein K.O.-Kriterium: Es darf keine Berufsmäßigkeit vorliegen.mehr

no-content
News 08.09.2016 Berufsmäßigkeit

Altersvollrentner können einen kurzfristigen Minijob ausüben, weil sie grundsätzlich nicht berufsmäßig beschäftigt sind. Die Rentenart, die Berufsmäßigkeit und das Erwerbsverhalten sind bei der versicherungsrechtlichen Bewertung wichtig und in ihrer Wirkung sorgfältig zu prüfen.mehr

no-content
News 07.09.2016 Bedeutung der Berufsmäßigkeit

Personalengpässe mal eben mit kurzfristigen Beschäftigungen zu überbrücken, ist nicht immer ganz einfach. Vorrangig bieten sich für diese Jobs Schüler und Studenten an. Nicht nur, weil sie in den Ferien Zeit haben, sondern auch, weil sie oft nicht berufsmäßig beschäftigt sind.mehr

no-content
News 04.08.2016 Zweitjob

Mittlerweile üben rund 2,5 Mio. Arbeitnehmer neben ihrer Hauptbeschäftigung einen weiteren Job aus. Dies berichtete die Bundesagentur für Arbeit im Juni 2016. Es gibt verschiedene Varianten von Nebenbeschäftigungen. Doch wie sind diese sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen?mehr

no-content
News 07.06.2016 Kurzfristige Beschäftigung

Für kurzfristige Beschäftigungen werden immer häufiger Vereinbarungen geschlossen, die den beabsichtigten Rahmen der Beschäftigung vorgeben. Der Grund: Die Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung können mit einer Rahmenvereinbarung flexibel ausgeschöpft werden.mehr

no-content
News 23.02.2016 Geringfügige Beschäftigung

Minijobs haben Grenzen. Werden sie überschritten, endet die versicherungs- und beitragsrechtliche Vorzugsbehandlung. Allerdings müssen Arbeitgeber die Indizien für ein Überschreiten bereits frühzeitig erkennen und handeln.mehr

no-content
Serie 10.12.2015 Rechtsfragen bei der Beschäftigung von Flüchtlingen

Viele Unternehmen wollen Flüchtlinge beschäftigen-je nach betrieblichem Bedarf möglichst flexibel.  Im dritten Teil unserer Serie gehen die Rechtsanwältinnen Julia Tänzler-Motzek und Deniz Nikolaus auf die rechtlichen Voraussetzungen bei Saisonarbeit, Minijobs und Bundesfreiwilligendienst ein. mehr

no-content
News 29.10.2015 Freiwilligendienst und Aushilfsjob

Aushilfsjobs, die vor, während oder nach Freiwilligendiensten ausgeübt werden, sind sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilen. Insbesondere für die Bewertung der Berufsmäßigkeit muss genau betrachtet werden, was für ein Sachverhalt konkret vorliegt.mehr

no-content
News 26.10.2015 Kurzfristige Beschäftigung von Schülern

Viele Schüler jobben in den Ferien. Hierfür bietet sich die kurzfristige Beschäftigung an. Die kurzfristige Beschäftigung von Schülern ist sozialversicherungsfrei und somit für Arbeitgeber und Aushilfe gleichermaßen attraktiv . SV-Beiträge sind nämlich nicht zu zahlen.mehr

no-content
News 22.10.2015 Urlaubsanspruch

Absehbar kurze Unterbrechungen zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen beim selben Arbeitgeber lösen keine neue Wartezeit aus. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Bisher sind die Auswirkungen kürzerer Unterbrechungen auf den Urlaubsanspruch sehr umstritten.mehr

no-content
News 23.09.2015 Flüchtlinge im Minijob

Für die Integration von Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und Geduldeten wäre eine Beschäftigung wichtig. Unternehmen und Privatpersonen möchten ihren Beitrag leisten und die geflüchteten Menschen beschäftigen. Doch es bestehen Unsicherheiten: Ist der Minijob zulässig?mehr

no-content
News 15.07.2015 Lohnsteuerrelevante Gesetzesänderungen

Der Bundesrat hat vor der Sommerpause den Weg für einige lohnsteuerrelevante Gesetzesänderungen freigemacht: Insbesondere kleine Entlastungen, die alle Steuerzahler betreffen, Steuererleichterungen für Alleinerziehende sowie Änderungen bei kurzfristig Beschäftigten und beim Faktorverfahren.mehr

no-content
News 03.06.2015 Beurteilung im Versicherungsrecht

Viele Menschen üben mehrere Jobs nebeneinander aus. Die Ursachen dafür sind unterschiedlich. Nicht nur für den Multijobber selbst, sondern auch für viele Betriebe stellen sich dabei die Frage, was nebeneinander möglich ist und wie hoch die Abgaben sind.mehr

1
News 01.06.2015 Arbeitslosenversicherung

Hunderttausende haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sondern nur auf Hartz IV-Leistungen. Die Grünen fordern daher Reformen bei der Arbeitslosenversicherung. Z. B. sollte der Mindestzeitraum für den Arbeitslosengeld I-Bezug gesenkt werden.mehr

no-content
News 25.03.2015 Bürokratieentlastungsgesetz

Das Kabinett hat heute ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem die Wirtschaft künftig entlastet werden soll. Neben der sogenannten Bürokratiebremse enthält das Bürokratieentlastungsgesetz steuerliche Vereinfachungen beim Faktorverfahren und bei der Abrechnung von kurzfristig Beschäftigten.mehr

no-content
News 19.03.2015 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Werden bei demselben Arbeitgeber aufeinanderfolgend Minijobs ausgeübt, gilt dies sozialversicherungsrechtlich oft als durchgehende Beschäftigung. Die Dauer der Unterbrechung kann über die weitere SV-rechtliche Bewertung entscheiden. Arbeitgeber können diese Annahme widerlegen.mehr

no-content
News 23.10.2014 Kurzfristige Beschäftigung

Das BSG hat in einem Urteil die Grundsätze für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung aufgestellt und die Unterschiede deutlicher aufgezeigt als bisher. Die Abgrenzung einer regelmäßigen von einer gelegentlichen Beschäftigung wird damit verständlicher.mehr

no-content
News 30.09.2014 Aushilfsjob

Die Erhöhung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung ab 1. Januar 2015 wird sich auch auf Sachverhalte auswirken müssen, die sich an diesen Zeitgrenzen orientieren. Die Fristen der kurzfristigen Beschäftigung werden etwa bei Beschäftigungen von Werkstudenten beachtet.mehr

no-content
News 07.08.2014 Kurzfristige Beschäftigung

Mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab Januar 2015 werden auch die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung erhöht. Die neuen Grenzen für kurzfristig Beschäftigte dürfen aber auch erst ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden.mehr

no-content
News 27.05.2014 Aushilfsjob und Minijob

Befristete Beschäftigungen können auch geringfügig entlohnt ausgeübt werden. Arbeitgeber müssen sich dann entscheiden, welche Beschäftigungsart sie melden. Vorher muss geprüft werden, ob der Minijob wirklich versicherungsfrei ist. Hierbei sind Besonderheiten zu beachten.mehr

no-content
News 26.07.2013 Niedriglohn

Überdurchschnittlich viele Menschen verdienen in Deutschland wenig Geld. Einer Studie zufolge ist der Anteil der Geringverdiener größer als in anderen westlichen EU-Staaten. Zu den Geringverdienern zählen besonders Frauen, Jüngere, Geringqualifizierte und Ausländer.mehr

no-content
News 18.06.2013 Schülerbeschäftigung

Der Sommer ist die Zeit der Ferienjobs. Schüler verdienen sich auf diese Art Geld hinzu und Unternehmen profitieren von finanziell attraktiven, motivierten Mitarbeitern. Trotz Win-Win-Situation: Schüler und Arbeitgeber müssen sozialversicherungsrechtlich einiges beachten.mehr

no-content
News 08.11.2012 Betriebsprüfung

Die Prüfer der Rentenversicherung haben seit beinahe 3 Jahren das Prüfgeschäft für die Unfallversicherung übernommen. Bestimmte Sachverhalte stellen sich immer wieder als Fehlerursache heraus.mehr

no-content