Übt ein Arbeitnehmer mehrere Jobs für ein- und denselben Arbeitgeber aus, sind diese sozialversicherungsrechtlich als Einheit zu bewerten. Es gibt aber Ausnahmen. Wir klären, wann es sich um denselben Arbeitgeber handelt und stellen verschiedene Fallkonstellationen vor.mehr
Ferienzeit ist Jobberzeit. Jedes Jahr nutzen Tausende Schüler und Studenten die Ferien, um das Taschengeld aufzubessern. Wir haben die wichtigsten Fakten zur versicherungsfreien Beschäftigung von Schülern und Studenten zusammengestellt.mehr
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Beziehen Personen eine Altersversorgung und üben nebenher eine Beschäftigung aus, zahlen sie in dieser weniger Sozialabgaben. Dabei ist die Art der Versorgung entscheidend. Arbeitgeber profitieren nicht in gleichem Maße, müssen aber meldetechnisch einiges berücksichtigen.mehr
Ein Statuswechsel liegt versicherungsrechtlich vor, wenn sich die Personengruppe eines Arbeitnehmers verändert. Der Statuswechsel wirkt sich unter anderem auf die beitragsrechtliche Behandlung von Einmalzahlungen aus, soweit der Wechsel im laufenden Kalenderjahr erfolgte.mehr
Seit 2013 gilt die Rentenversicherungspflicht für geringfügig entlohnt Beschäftigte. Doch viele Minijobber lassen sich befreien, andere sind von vornherein rentenversicherungsfrei. Die Minijob-Zentrale informiert, wann die Beitragsgruppe "0" zur Rentenversicherung verwendet wird.mehr