Wie sind vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium lohnsteuer- und beitragsrechtlich zu behandeln? Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.mehr
Ob das Finanzamt Schulgeldzahlungen auch dann als Sonderausgaben anerkennen muss, wenn das Kind an einer privaten Hochschule studiert, muss der BFH in einem Musterprozess klären. mehr
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Ferienzeit ist Jobberzeit. Jedes Jahr nutzen Tausende Schüler und Studenten die Ferien, um das Taschengeld aufzubessern. Wir haben die wichtigsten Fakten zur versicherungsfreien Beschäftigung von Schülern und Studenten zusammengestellt.mehr
Wer seinen Kindern ein Studium an einer privaten Fachhochschule finanziert, muss dies ohne Hilfe des Fiskus tun. Denn Studiengebühren für eine solche Hochschule können Eltern nicht als Sonderausgaben geltend machen. Zu diesem Ergebnis kam vor kurzem das Finanzgericht Münster. mehr
Seit einigen Jahren bleibt die Erstattung von Studiengebühren durch den Arbeitgeber regelmäßig unbesteuert. Eine neue Verwaltungsanweisung zeigt jedoch auf, dass die Übernahme von Rückzahlungsbeträgen steuerpflichtiger Arbeitslohn ist.mehr
Wechselt ein Arbeitnehmer den Betrieb und übernimmt sein neuer Arbeitgeber dessen Verpflichtung zur Rückzahlung von Studiengebühren gegenüber dem alten Arbeitgeber, löst dieser Vorgang nach einem neuen Erlass des FinMin Berlin steuerpflichtigen Arbeitslohn aus.mehr
Mit einem neuen Erlass nimmt die Verwaltung endlich umfassend Stellung zur lohnsteuerlichen Behandlung der Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber.mehr