Steuererklärung


Reporting_Mehrkanal_Strategie_Wachstumspfeile
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Online-Literaturforum

Einkommensteuererklärung 2025 im Griff

Die jährliche Steuererklärung gehört zu den Pflichten, die selten Begeisterung auslösen – zu kompliziert, zu zeitintensiv, zu viele Detailfragen. Umso wertvoller sind verlässliche Ratgeber und Fachbücher, die Orientierung schaffen, Sicherheit vermitteln und beim Ausfüllen spürbar entlasten. Diese Ausgabe stellt fünf maßgebende Neuerscheinungen vor, jeweils zugeschnitten auf unterschiedliche Bedürfnisse und Herangehensweisen.


Steuerfachkraft in Homeoffice
Steuerfachkraft in Homeoffice
Steuererklärung

Abgabefrist für die Steuererklärung

Für die einen ist es eine lästige Pflicht, da eine Nachzahlung ansteht, für die anderen ein freudiges Ereignis, da eine Erstattung winkt – die Einkommensteuererklärung. Während der Corona-Zeit und auch für die Jahre danach haben sich die Abgabefristen verändert – jetzt geht der Weg wieder zurück Richtung der alten Abgabefristen. Die nachfolgende News gibt einen Überblick hinsichtlich der vergangenen und aktuellen Abgabefristen.

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100 Steuertipps & Tricks 2024/25
100 Steuertipps & Tricks 2024/25
Steuern sparen

100 Steuertipps & Tricks 2024/25

Simon Neumann kennt die Tricks zum Steuern-Sparen wie kaum ein anderer. Die Erklärvideos auf seinem YouTube-Kanal FinanzNerd und bei TikTok nehmen die Angst vor der Steuererklärung und erreichen monatlich fast 10 Millionen Zuschauer. Seine Erfahrungen hat er in einfache Worte verpackt und mit konkreten Anleitungen versehen: In seinem Buch präsentiert er die 100 wichtigsten Steuertipps & Tricks 2024/25 – verständlich erklärt und leicht anwendbar.


























Arbeitsplatz Home Office
Arbeitsplatz Home Office
BFH-Kommentierung

Das Finanzamt muss eine Wohnungsbesichtigung vorher ankündigen

Insbesondere durch die Corona-Pandemie haben Home Office, Mobilarbeit und Co. stark zugenommen. Nutzen Selbstständige oder Arbeitnehmer ein Zimmer der eigenen 4 Wände als Arbeitszimmer, liegt ein sog. "häusliches Arbeitszimmer" vor und ist dem Finanzamt nachzuweisen. Eine Wohnungsbesichtigung zur Überprüfung des häuslichen Arbeitszimmers stellt dabei das letztmögliche Mittel dar und ist vorher anzukündigen, wie auch der BFH kürzlich entschied.