Steuererklärung


Arbeitsplatz Home Office
Arbeitsplatz Home Office
BFH-Kommentierung

Das Finanzamt muss eine Wohnungsbesichtigung vorher ankündigen

Insbesondere durch die Corona-Pandemie haben Home Office, Mobilarbeit und Co. stark zugenommen. Nutzen Selbstständige oder Arbeitnehmer ein Zimmer der eigenen 4 Wände als Arbeitszimmer, liegt ein sog. "häusliches Arbeitszimmer" vor und ist dem Finanzamt nachzuweisen. Eine Wohnungsbesichtigung zur Überprüfung des häuslichen Arbeitszimmers stellt dabei das letztmögliche Mittel dar und ist vorher anzukündigen, wie auch der BFH kürzlich entschied.



















Sturm
Sturm
Unwetterschäden in der Steuererklärung

Das Unwetter zerstört, der Staat hilft

„Tief Bernd“ aus dem Juli 2021 lässt grüßen: Demolierte Dächer, überschwemmte Autos, überflutete Häuser und Wohnungen und jede Menge entwurzelte Bäume. Ein Sturmtief verursachte in diesem Jahr leider erneut zahlreiche Schäden. Menschen müssen nun ihre Häuser wiederherrichten oder haben Hab und Gut verloren und sind gezwungen, dies zu ersetzen. Besonders stark betroffene Bundesländer haben jetzt von ihren jeweiligen Finanzverwaltungen im Rahmen des sog. Katastrophenerlasses Unterstützungen zugesagt bekommen. Ohnehin können Unwetterschäden in der Steuererklärung geltend gemacht werden.