Digitale Belegnachreichung zur Steuererklärung in Thüringen
Belege übermitteln
Wenn im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung bestimmte Belege von den Finanzämtern angefordert werden, dann können diese ein neues Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung" elektronisch übermittelt werden. Finanzministerin Heike Taubert dazu: "Damit können Belege nun papierlos und ohne Gang zur Post beim Finanzamt eingereicht werden. Das spart Porto und Zeit. Von Vorteil ist außerdem, dass die Belege im Finanzamt unmittelbar als Unterlagen zum dazugehörigen Steuerfall gespeichert werden."
Wichtig: Allerdings ist zu beachten, dass ausschließlich PDF-Dateien (max. 20 Anhänge mit jeweils 100 Seiten) übermittelt werden können.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9745
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.056
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
935
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
822
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
685
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
310
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
307
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
-
Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
-
Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026