BMF

Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen


Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Die Finanzverwaltung hat zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben Stellung genommen.

Inhalt der Bewirtungsrechnung

Das aktuelle Schreiben erläutert zunächst, welche Anforderungen an den Inhalt der Bewirtungsrechnung gestellt werden. Dabei wird zwischen Kleinbetragsrechnungen (Rechnungen bis 250 EUR) und Rechnungen über 250 EUR unterschieden. 

Erstellung der Bewirtungsrechnung

Die Finanzverwaltung erläutert außerdem, was bei der Erstellung der Bewirtungsrechnung zu beachten ist. Hier werden insbesondere Hinweise zur Kassenführung gegeben und Ausführungen zu elektronischen, digitalen oder digitalisierten Bewirtungsrechnungen und –belege gemacht. 

Das BMF-Schreiben gibt außerdem Hinweise, was bei Bewirtungen im Ausland zu beachten ist. 

Hinweis: An dieser Stelle finden Sie in Kürze eine Kommentierung des Schreibens. 

BMF, Schreiben v. 19.11.2025, IV C 6 - S 2145/00026/005/033


Schlagworte zum Thema:  Bewirtung , Bewirtungskosten
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion