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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden


FinMin: Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Auch in diesem Jahr wahrt die Finanzverwaltung den Weihnachtsfrieden und wird in der Weihnachtszeit keine belastenden Maßnahmen durchführen.

Keine belastenden Maßnahmen in der Weihnachtszeit

Die Finanzämter in Thüringen sehen vom 22. bis 31.12.2025 von belastenden Maßnahmen ab, wie der Androhung von Zwangsgeldern, Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen (Ausnahme: Verjährungsfristen). Steuerbescheide werden aber versandt. Und auch in Hessen verzichtet die Steuerverwaltung vom 19. bis 31.12.2025 (bis auf wenige Ausnahmen) auf belastende Maßnahmen. Vom 17. bis zum 31.12.2025 gilt der Weihnachtsfrieden in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Weitere Bundesländer wahren Weihnachtsfrieden

Es ist damit zu rechnen, dass weitere Bundesländer entsprechend handeln werden.

Hessisches FinMin, Meldung v. 15.12.2025, FinMin NRW, Meldung v. 15.12.2025, FinMin Thüringen, Meldung v. 11.12.2025


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