FinMin: Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Auch in diesem Jahr wahrt die Finanzverwaltung den Weihnachtsfrieden und wird in der Weihnachtszeit keine belastenden Maßnahmen durchführen.

Keine belastenden Maßnahmen in der Weihnachtszeit

Das Hessische FinMin weist darauf hin, dass die Finanzämter in der Weihnachtszeit keine belastenden Maßnahmen vornehmen werden. "Wie in den Vorjahren gilt für unsere 33 Finanzämter auch in diesem Jahr wieder der Weihnachtsfrieden. Dadurch sollen die Hessinnen und Hessen die Weihnachtsfeiertage unbeschwert verbringen können. Dies gilt insbesondere, da 2023 ein weiteres Jahr mit vielen Herausforderungen war", erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg anlässlich des diesjährigen Weihnachtsfriedens. 

In Hessen gilt deshalb - bis auf Ausnahmefälle - in der Zeit vom 20. bis 31.12.2023:

  • Keine Anmahnung von Steuern oder anderen Abgaben
  • Keine Festsetzung oder Androhung von Zwangsgeldern
  • Keine Vorladung zum Finanzamt
  • Vollstreckungshandlungen werden unterlassen
  • Keine Außenprüfungshandlungen

Auch im Steuer- und Bußgeldverfahren werden einige belastende Maßnahmen in dieser Zeit unterlassen.

Weitere Bundesländer wahren Weihnachtsfrieden

Auch die Finanzämter in Thüringen werden den Weihnachtsfrieden wahren. Hier werden vom 21. bis 26.12.2023 keine belastenden Maßnahmen vorgenommen.In NRW gilt Vergleichbares für die Zeit vom 17. bis 31.12.2023, in Brandenburg vom 22. bis einschließlich 29. Dezember und in Rheinland-Pfalz v. 23.12.2023 bis einschließlich 1.1.2024. Bayern wahrt den Weihachtsfrieden in der Zeit vom 21. Dezember 2023 bis Neujahr. Und Niedersachsen gab ebenfalls an, auf belastende Maßnahmen in der Weihnachtszeit zu verzichten. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Bundesländer entsprechend handeln werden.

FinMin Rheinland-Pfalz, Meldung v. 18.12.2023, FinMin Brandenburg, Meldung v. 15.12.2023, FinMin Niedersachsen, Meldung v. 15.12.2023, Bayerisches SdF, Meldung v. 14.12.2023, Hessisches FinMin, Meldung v. 11.12.2023, Thüringer FinMin, Meldung v. 11.12.2023, FinMin NRW, Meldung v. 8.12.2023