
Auch in diesem Jahr wahrt die Finanzverwaltung den Weihnachtsfrieden und wird in der Weihnachtszeit keine belastenden Maßnahmen durchführen.
Keine belastenden Maßnahmen in der Weihnachtszeit
"Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes", sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Daher werden die Finanzämter in Thüringen vom 22.12.2022 bis zum 26.12.2022 von belastenden Maßnahmen absehen. So sollen in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder angedroht oder festgesetzt werden. Zudem werden keine Steuern oder Abgaben angemahnt, keine Außenprüfungen vorgenommen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Entsprechende Zurückhaltung gilt bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren. Allerdings werden Ausnahmen zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Und Steuerbescheide werden in der Zeit des "Weihnachtsfriedens" versandt.
Weitere Bundesländer treffen ähnliche Regelungen
In Bayern wird der Weihnachtsfrieden ebenfalls zwischen 22.12.2022 bis einschließlich Neujahr gewahrt. In Hessen kommen entsprechende Regelungen zwischen 20.12.2022 bis 31.12.2022 zur Anwendung. In NRW gilt dies in der Zeit zwischen 17.12.2022 bis 31.12.2022. In Niedersachsen werden in der Weihnachtszeit ebenfalls keine belastenden Maßnahmen durchgeführt. Es ist damit zu rechnen, dass auch in weiteren Bundesländern vergleichbare Regelungen zur Anwendung kommen werden.
FinMin Thüringen, Meldung v. 12.12.2022, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Meldung v. 13.12.2022, Hessisches FinMin, Meldung v. 13.12.2022, FinMin NRW, Meldung v. 14.12.2022, FinMin NRW, Meldung v. 16.12.2022