Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
Keine belastenden Maßnahmen in der Weihnachtszeit
Die Finanzämter in Thüringen sehen vom 22. bis 31.12.2025 von belastenden Maßnahmen ab, wie der Androhung von Zwangsgeldern, Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen (Ausnahme: Verjährungsfristen). Steuerbescheide werden aber versandt. Und auch in Hessen verzichtet die Steuerverwaltung vom 19. bis 31.12.2025 (bis auf wenige Ausnahmen) auf belastende Maßnahmen. Vom 17. bis zum 31.12.2025 gilt der Weihnachtsfrieden in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.
Weitere Bundesländer wahren Weihnachtsfrieden
Es ist damit zu rechnen, dass weitere Bundesländer entsprechend handeln werden.
Hessisches FinMin, Meldung v. 15.12.2025, FinMin NRW, Meldung v. 15.12.2025, FinMin Thüringen, Meldung v. 11.12.2025
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