Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, sind bei Auszahlung in voller Höhe steuerfrei, wenn u. a. die Ablaufleistung komplett und in einem Betrag ausgezahlt wird. Wird dagegen die Rentenform gewählt, muss der Ertragsanteil versteuert werden.
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können sich gegen unterschiedliche insolvenzrechtliche Vermögensbereiche richten. Hierzu gehören der vorinsolvenzrechtliche Vermögensteil, die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen. Steuererstattungen und Steuernachzahlungen sind aber teilweise unterschiedlich zu behandeln.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit einem aktuellen Urteil einen Rücknahme- und Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung zur Überbrückungshilfe III aufgehoben. Der Fall betrifft den Fußball-Profiverein Fortuna Düsseldorf, ist aber auch für andere Unternehmen mit Corona-unabhängigen Sondereffekten von Bedeutung.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Steuerberater ein sensibles Thema: Mandanten erwarten Unterstützung und Beratung, doch die fachliche Expertise von Steuerberatern liegt meist in anderen Bereichen. Wie lässt sich dieses Spannungsfeld auflösen?
Ein neuer OECD-Bericht bietet einen länderübergreifenden Vergleich der Steuern und Abgaben, die sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern gezahlt werden, abzüglich der von berufstätigen Familien erhaltenen Geldleistungen als Prozentsatz der Arbeitskosten.
Eigengenutzte Baudenkmäler werden steuerlich gefördert. Kann der Rechtsnachfolger verbliebene Abzugsbeträge nach § 10f EStG fortführen?
Für den Werbungskostenabzug von beruflich veranlassten Reisekosten kommt es dem Grunde nach nicht darauf an, welches Verkehrsmittel der Steuerpflichtige wählt. Dem Steuerpflichtigen steht die Wahl des Verkehrsmittels grundsätzlich frei.
Es gibt viele steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität. Ist ein Elektroauto erst mal gekauft, muss dieses auch aufgeladen werden können. Wie die Bilanzierung der Anschaffung und Instandhaltung einer E-Ladestation erfolgt, erfahren Sie hier.
Die Corona-Überbrückungshilfen stellen landwirtschaftliche Betriebe vor besondere Herausforderungen. Vor allem im Schlussabrechnungsverfahren sehen sich Landwirte mit einer restriktiven Auslegungspraxis konfrontiert, die weit über die ursprünglichen Anforderungen hinauszugehen scheint.
Viele Unternehmen sehen sich aktuell mit Rückforderungen ihrer Corona-Überbrückungshilfen konfrontiert. Steuerberater spielen als prüfende Dritte eine zentrale Rolle, stoßen aber im Verwaltungsrechtsschutz an ihre Grenzen. Wir beleuchten die häufigsten Fehleinschätzungen und geben praktische Handlungsempfehlungen.
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Rechtsprechung und Verwaltung wenden die Sachbezugsfreigrenze bei Fitnessverträgen des Arbeitgebers an. Dabei bleiben bis zu 50 EUR im Monat steuerfrei. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermöglicht es Immobilieninvestoren und Vermietern, dem Finanzamt eine verkürzte Nutzungsdauer nachzuweisen – für mehr Abschreibung pro Jahr. Sprengnetter bietet eine rechtssichere Lösung mit Quick-Check und Geld-zurück-Garantie.
Beteiligungsgesellschaften, Fonds und Vermögensholdinggesellschaften werden von den Bewilligungsstellen zunehmend als Teil eines Unternehmensverbunds gewertet – mit weitreichenden Konsequenzen für die Förderfähigkeit.
Die Betreuung von Überbrückungshilfe-Mandaten kann aus verschiedenen Gründen enden. Doch Vorsicht: Bei der Mandatsniederlegung lauern zahlreiche Haftungsrisiken und rechtliche Fallstricke. Lesen Sie, was Sie als Steuerberater beachten müssen und wie Sie sich absichern können.
Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch stellt, können bei Berufsgeheimnisträgern mit der Verschwiegenheitspflicht kollidieren, wenn sie entsprechende Daten in das Fahrtenbuch eintragen müssen.
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Die Phase der Schlussabrechnungen bei den Corona-Überbrückungshilfen wird für Steuerkanzleien zur Herausforderung: Zunehmend müssen sie sich mit Ablehnungs- und Rückforderungsbescheiden auseinandersetzen. Doch das Verwaltungsrecht ist für viele Steuerberater ein ungewohntes Gebiet und bringt neue Haftungsrisiken, die besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Piloten, die arbeitsrechtlich einem Flughafen dauerhaft zugeordnet sind und dort zumindest in geringem Umfang arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeiten erbringen, haben nach einem BFH-Urteil zum VZ 2014 eine erste Tätigkeitsstätte. Heutzutage findet jedoch ein großer Anteil dieser Tätigkeiten bis zum Abheben im Cockpit statt.
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