Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) legt fest, dass Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten in Deutschland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten beachten müssen. Dies betrifft auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die entsprechende europäische Regelung ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D oder CSDDD).
Die steigende Alkoholsucht unter Arbeitnehmern stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Laut AOK-Statistik 2024 nehmen alkoholbedingte Fehlzeiten zu. Arbeitgeber müssen ihre Fürsorgepflicht ernst nehmen und geeignete Präventionsmaßnahmen implementieren, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu gewährleisten.
Der vor kurzem erschienene Fehlzeitenreport 2024 berichtet von immer weiter zunehmenden Arbeitsunfähigkeitstagen. Psychische Erkrankungen erzeugen einen immer höheren Präventionsbedarf in den Betrieben. Unternehmen suchen weiterhin Strategien zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2023 rund 630,6 Mio. Euro in Gesundheitsförderung investiert. Das entspricht dem Niveau von 2019. Die betriebliche Gesundheitsförderung verzeichnete einen Zuwachs von 11 Prozent. Prävention in Pflegeheimen übertrifft das Vor-Corona-Niveau deutlich.
Im vollkontinuierlichen Betrieb mit 21 Schichten pro Woche gilt das Fünf-Schicht-System als das beste Schichtsystem, um auf saisonale Produktionsschwankungen und Marktnachfrage effektiv und schnell reagieren zu können. Für die Beschäftigten bietet es ebenfalls eine sehr flexible Arbeitszeitgestaltung.
Nach ASR A2.3 gilt: Für das sichere Verlassen von Gebäuden im Gefahrfall müssen Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege ständig freigehalten werden. Sie müssen wie auch Türen im Verlauf von Fluchtwegen gekennzeichnet sein. Zudem kann es erforderlich sein, einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Mit einer Änderung im November 2024 wurden die Regelungen für dynamische optische Sicherheitsleitsysteme konkretisiert.
Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet. Damit sie nicht in die Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung führen, ist es wichtig, die Betroffenen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen.
Mit dem Aufkommen neuer Arbeitsformen wie dem Arbeiten im Fernzug und in aktivitätsbasierten Büros stellt sich die Frage, wie sich diese auf die physische und psychische Belastung der Beschäftigten auswirken. Eine umfassende Studie liefert aufschlussreiche Ergebnisse zu den Vor- und Nachteilen dieser flexiblen Arbeitsumgebungen.
Mit dem Vier-Schicht-System kann ein Unternehmen seinen Betrieb rund um die Uhr sicherstellen. Dabei werden Früh-, Spät- und Nachtschichten des Drei-Schicht-Systems durch eine zusätzliche Reserveschicht ergänzt. Das Vier-Schicht-System kann für die Beschäftigten einige Vorteile haben, wenn durch eine klug gelegte Schichtabfolge die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes genügend berücksichtigt werden.
Die Überwachung des Arbeitsschutzes ist Aufgabe der Bundesländer, die hierfür die Gewerbeaufsichtsämter eingerichtet haben. Was sind die Aufgaben, Rechte und Befugnisse ihrer Prüfer, die von den Behörden in die Betriebe geschickt werden? Und welche Anforderungen müssen sie zur Durchführung von Betriebsrevisionen erfüllen?
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Die Verlagerung von Tätigkeiten in die privaten Wohnräume der Beschäftigten entbindet weder den Arbeitgeber noch die Aufsichtsbehörden von ihren Fürsorge- bzw. Überwachungspflichten. Fraglich ist allerdings, ob die Aufsichtsbehörden im Arbeitsschutz auch Zutrittsrechte zu den Wohnräumen der Beschäftigten haben.
Rund ein Viertel aller Unfälle passieren deswegen, weil zuvor deren Schutzeinrichtungen manipuliert wurden. Dennoch war das Problem lange Zeit ein Tabuthema. Was sind die Gründe für Manipulationen? Und wie können Hersteller und Betriebe dafür sorgen, dass Maschinen erst gar nicht manipuliert werden?
Auf der Baustelle sind die Verletzungsrisiken so groß und vielfältig, dass eine generelle Helmpflicht selbstverständlich erscheint. Aber ist dies wirklich so? Wann und wie muss ein Arbeitgeber herausfinden, ob auf dem Baugelände ein Schutzhelm getragen werden muss? Und wie erkennen Beschäftigte, ob ihr Helm noch seine Schutzfunktion erfüllt?
„Wir bieten so viel Maßnahmen an und erreichen dennoch die „falschen“ Mitarbeiter“ – diese Aussage findet sich häufig, wenn es um die Bewertung von gesundheitsförderlichen Maßnahmen geht. Barrie-renmanagement ist ein zentraler Ansatz, um Hürden und Hindernisse für eine Teilnahme an Maßnahmen zu identifizieren und deren Ursachen zu erkennen.
Das Drei-Schicht-System ist ein bewährtes Modell für den Dauerbetrieb in vielen Branchen, jedoch mit gesundheitlichen Nachteilen für die Beschäftigten. Insbesondere die Belastungen durch wechselnde Schichten erfordern eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen.
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Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind in Deutschland die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) grundlegend, an deren Novellierung seit mehreren Jahren gearbeitet wurde. Dabei geht es vor allem um neue Verpflichtungen für den Umgang mit CMR-Stoffen der Kategorien 1A oder 1B. Nachdem der Bundesrat der Reform im Oktober mit Änderungen zugestimmt hatte, wurde die neue GefStoffV jetzt auch vom Bundeskabinett verabschiedet. Sie soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Immer wieder kommt es vor, dass Beschäftigte sich nicht an Sicherheitsvorschriften halten. Und irgendwann ist man es leid, sie ständig zu ermahnen. Doch wer als Chef nicht konsequent ist, riskiert nicht nur, dass ihn die Mitarbeiter nicht ernst nehmen, sondern hat bei einem Unfall vor Gericht schlechte Karten.
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