Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe

Wie sollte die Mindestgröße für ein Büro laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sein? Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" nennt Richtwerte für die Bürofläche pro Mitarbeiter.

Diese ASR A1.2 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind.

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ASR A1.2: Bürofläche pro Mitarbeiter nach Arbeitsstättenverordnung

Bei den Bemessungen geht es darum, wie viel Platz ein Beschäftigter braucht, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen, und wie viel er dann zum Arbeiten braucht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er mit seinem rollenden Bürostuhl an einem Schreibtisch sitzt und sich im Büro noch ein Schrank befindet. Außerdem muss er hin und wieder das Fenster öffnen oder die Heizung regulieren.

Mindestgröße Büro: Wie groß muss ein Büro sein?

Die Grundfläche von Arbeitsräumen muss mindestens 8 qm betragen, für jeden weiteren Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 qm. Schränke oder Bürocontainer brauchen Stellfläche. Zudem muss Platz vorhanden sein, um Türen und Schubladen öffnen zu können. Wenn man das alles bedenkt, ergibt sich für ein Einzelbüro der Richtwert von 8–10 qm und bei bis zu 50 qm Fläche eine Raumhöhe von 2,50 m. In Großraumbüros ist der Richtwert pro Arbeitsplatz 12–15 qm.

Wie viel Bürofläche pro Mitarbeiter?

Um die Bewegungsfläche am Bildschirmarbeitsplatz festzulegen, werden alle Körperhaltungen, die während der Tätigkeit eingenommen werden, berücksichtigt. Die Tiefe und Breite am Bildschirmarbeitsplatz muss mindestens 1 m betragen, die Bewegungsfläche mindesten 1,50 qm. Übrigens, Bewegungsflächen dürfen sich nicht überlagern, z. B. mit Flächen für Verkehrswege oder Sicherheitsabstände.

Mindestgröße Büro: Breite der Wege beachten

Wichtig sind für die Berechnung auch die unterschiedlichen Wegtypen. So muss ein Verkehrsweg, der zugleich Fluchtweg für max. 5 Personen ist, mindestens 0,875 m breit sein. Der Gang, der zum Fenster bzw. zum Heizkörperregler führt, muss 0,5 m breit sein.

Was sagt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Büro zur Raumhöhe?

Büroräume müssen eine ausreichend große Grundfläche und auch eine ausreichend lichte Höhe haben - in Abhängigkeit der Größe der Grundfläche. Die ASR A1.2 spezifiziert die Abhängigkeit der lichten Höhe von der Grundfläche. Bei einer Grundfläche von:

  • bis zu 50 qm: mindestens 2,50 m
  • mehr als 50 qm: mindestens 2,75 m
  • mehr als 100 qm: mindestens 3,00 m
  • mehr als 2000 qm: mindestens 3,25 m

Wohlfühlen im Büro - das geht!

Wohlfühlen im Büro lässt sich machen: durch Beachten psychologischer und ästhetischer Bedürfnisse sowie einer individuelleren Gestaltung. Oft genügen schon kleine Änderungen, damit sich Mitarbeiter im Büro wohlfühlen:

  • mehr Privatheit am Arbeitsplatz und mehr Fläche zur persönlichen Dekoration durch Stellwände,
  • Pflanzen,
  • ansprechende Farben,
  • eine angenehme Beleuchtung.

Man muss das Büro nicht immer umfassend und aufwendig neu gestalten, damit sich die Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen.

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Schlagworte zum Thema:  Arbeitsstätte, Büro