Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe

Wie sollte die Mindestgröße für ein Büro laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sein? Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" nennt Richtwerte für die Bürofläche pro Mitarbeiter.

Die ASR A1.2 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass auch die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind.

ASR A1.2: Bürofläche pro Mitarbeiter nach Arbeitsstättenverordnung

Bei den Bemessungen geht es darum, wie viel Platz ein Beschäftigter braucht, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen und wie viel er dann zum Arbeiten braucht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er mit seinem rollenden Bürostuhl an einem Schreibtisch sitzt und sich im Büro noch ein Schrank befindet. Außerdem muss er hin und wieder das Fenster öffnen oder die Heizung regulieren.

Mindestgröße Büro: Wie groß muss ein Büro sein?

Die Grundfläche von Arbeitsräumen muss mindestens 8 qm betragen, für jeden weiteren Arbeitsplatz zusätzlich mindestens 6 qm. Schränke oder Bürocontainer brauchen Stellfläche. Zudem muss Platz vorhanden sein, um Türen und Schubladen öffnen zu können. Damit ergibt sich für ein Einzelbüro der Richtwert von 8–10 qm und bei bis zu 50 qm Fläche eine Raumhöhe von 2,50 m. In Großraumbüros ist der Richtwert pro Arbeitsplatz 12–15 qm.

Wie viel Bürofläche pro Mitarbeiter?

Um die Bewegungsfläche für einen Bildschirmarbeitsplatz festzulegen, werden sollten alle Körperhaltungen, die während einer Tätigkeit eingenommen werden, berücksichtigt werden. Die Tiefe und Breite eines Bildschirmarbeitsplatzes muss mindestens 1 m betragen, die Bewegungsfläche mindesten 1,50 qm.

Übrigens: Bewegungsflächen dürfen sich nicht überlagern, z. B. mit Flächen für Verkehrswege oder Sicherheitsabstände.

Mindestgröße Büro: Breite der Wege beachten

Wichtig sind für die Berechnung auch die unterschiedlichen Wegetypen. So muss ein Verkehrsweg, der zugleich Fluchtweg für max. 5 Personen ist, mindestens 0,9 m breit sein. Der Gang, der zum Fenster oder zum Heizkörperregler führt, muss mindestens 0,6 m breit sein.

Was sagt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Büro zur Raumhöhe?

Büroräume müssen eine ausreichend große Grundfläche und auch eine ausreichend lichte Höhe haben - in Abhängigkeit der Größe der Grundfläche. Die ASR A1.2 spezifiziert die Abhängigkeit der lichten Höhe von der Grundfläche. Bei einer Grundfläche von:

  • bis zu 50 qm: mindestens 2,50 m
  • mehr als 50 qm: mindestens 2,75 m
  • mehr als 100 qm: mindestens 3,00 m
  • mehr als 2000 qm: mindestens 3,25 m

Wohlfühlen im Büro

Wohlfühlen im Büro ist möglich: durch Beachten psychologischer und ästhetischer Bedürfnisse sowie einer individuelleren Gestaltung. Oft genügen schon kleine Änderungen, damit sich Beschäftigte im Büro wohlfühlen:

  • mehr Privatsphäre am Arbeitsplatz und mehr Fläche zur persönlichen Dekoration durch Stellwände,
  • Pflanzen,
  • ansprechende Farben,
  • eine angenehme Beleuchtung.

Büros müssen nicht immer umfassend und aufwendig neu gestaltet werden, damit sich die Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen. Auch kleine Änderungen können eine große Wirkung haben.

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Schlagworte zum Thema:  Arbeitsstätte, Büro, Bildschirmarbeitsplatz