Neue KI-Tools (ChatGPT etc.) verändern Medien, Plattformen und Software, manche sprechen gar von einer Revolution. Über den KI-Einsatz wird kontrovers diskutiert. Die Haufe-Redaktion hat diese Richtlinie erarbeitet, um Kundinnen und Kunden sowie Autorinnen und Autoren unsere Haltung zum KI-Einsatz in der Redaktionsarbeit transparent zu machen.


  1. Als Haufe-Redaktion sehen wir große Chancen in der Anwendung von KI und wollen die neuen Möglichkeiten nutzen, um unsere Produkte besser und die Prozesse schneller zu machen. Wir setzen die neuen Technologien stets zweckgebunden ein.
  2. Unsere redaktionellen Angebote (Texte, Audio, Video wie auch Softwarelösungen) stehen für Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit. Sie basieren auf menschlicher Intelligenz, also der Fachkompetenz und Kreativität unserer Autorinnen und Autoren, Redakteurinnen und Redakteure sowie Entwicklerinnen und Entwickler. Das bleibt die grundsätzliche Leitlinie unserer Arbeit.
  3. Unser Handeln wird von der Überzeugung geleitet: Künstliche Intelligenz ist kein Ersatz für menschliche Intelligenz. Sie ist ein Arbeitsmittel, um unsere Arbeit und unsere Angebote besser zu machen. Wir machen stets transparent, wenn Inhalte (Bilder, Videos, Texte, etc.) von einer KI erstellt wurden.
  4. Auch bei unseren neuen KI-Lösungen hat die fachliche Qualitätssicherung oberste Priorität. Die Basis dieser Lösungen bilden Texte, die eine redaktionelle Qualitätssicherung durchlaufen haben. Unsere KI-Lösungen, die automatisch Antworten erzeugen, werden von unseren Redakteurinnen und Redakteuren freigegeben und kontinuierlich fachlich evaluiert. Wir sorgen mit Quellenverweisen für Transparenz.
  5. In unserer Redaktionsarbeit haben wir ein umfassendes System zur Qualitätssicherung verankert, das auch für die neuen Technologien angewendet wird: Die Verantwortung für die Freigabe unserer Content-Produkte und -Lösungen liegt bei Redakteurinnen und Redakteuren, die dafür kontinuierlich geschult werden. Das Verständnis, der Einsatz und die ethische Reflexion bezüglich Künstlicher Intelligenz ist Teil dieser Schulungen.
  6. Bei unseren Social-Media-Aktivitäten, im Content-Marketing und in der Kundenkommunikation setzen wir KI-Tools zur Unterstützung bei der Medien- und Textproduktion, Verschlagwortung und Vermarktung ein. Wir verzichten auf eine vollständige Automatisierung. Vielmehr gilt auch hier der Grundsatz: Finalisierung und Freigabe jedes Postings erfolgen durch Menschen.
  7. Im Kontext von künstlicher Intelligenz kommt der Achtung der Subjektqualität von Menschen eine besondere Bedeutung zu. Sie ist der Pfeiler der Menschenwürde und Persönlichkeit. Wir orientieren uns beim Einsatz von KI an geltendem Recht, dem Pressekodex und unseren ethischen Grundüberzeugungen, die auf Menschenwürde, Fairness und den demokratischen Werten gründen. Wir achten im Sinne der Datenschutzverordnung auf den zweckbezogenen Einsatz von Daten und die besondere Sensibilität beim Umgang mit personenbezogenen Daten.
  8. Wir beschäftigten uns laufend mit der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen und den Chancen und Risiken von KI. Dazu sind wir mit führenden Expertinnen und Experten im Gespräch. Wir sehen die Gefahren der zunehmenden Verbreitung von falschen Tatsachen (Fake News), der Reproduktion von Stereotypen und Vorurteilen und der Verflachung der Sprache. Wir beschäftigen uns mit den Risiken, um diese zu kennen und in den eigenen Medien entgegentreten zu können.


Die erste Fassung der „Redaktionsrichtlinie KI-Einsatz bei Haufe“ wurde am 24.4.2023 veröffentlicht, die wir zum 26.3.2024 überarbeitet haben. Wir werden diese– sobald wir neue Erkenntnisse haben oder sich die technologischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen ändern – fortentwickeln.