Das Niedersächsische FG musste sich - soweit ersichtlich erstmals - mit der umstrittenen Rechtsfrage des Verhältnisses der Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG und § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG im Hinblick auf den Vorsteuerabzug auseinanderzusetzen.
Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung von tauschähnlichen Umsätzen in der Entsorgungsbranche, insbesondere im Zusammenhang mit der Entsorgung von gefährlichem Abfall, Stellung bezogen.
Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Fall einer fehlenden Zahlungsverpflichtung handelt es sich auch nach der aktuellen Rechtslage um eine Ermessensentscheidung. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
Am 16.1.2025 hat der BFH vier sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Das Top-Thema stellt die wichtigsten Änderungen in den gängigsten Einkommensteuervordrucken 2024 im Vergleich zum Vorjahr dar.
Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2025 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 gem. § 18 Abs. 4 InvStG erforderlich ist.
Das BMF verlängert die Übergangsregelung in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Elisa Lutz, Mitautorin des Buchs "Mobile Arbeit in der Steuerkanzlei", erklärt, wie mobiles Arbeiten in der Steuerberatungsbranche funktioniert und warum es gerade jetzt wichtiger denn je ist, flexibel zu bleiben.
Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, müssen mit der E-Bilanz mehr Informationen eingereicht werden. Die im Jahressteuergesetz 2024 beschlossene Regelung wirft jedoch einige Fragen auf.
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Ist der Wert der auf einem Grundstück stehenden Bäume auch dann aus der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auszuschließen, wenn keine Aufteilung des Kaufpreises im Grundstückskaufvertrag erfolgt ist?
Die Finanzverwaltung hat das lange erwartete Schreiben zum Betriebsausgabenabzug bei sog. Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG veröffentlicht. Nachfolgend werden die Grundsätze der Regelung erläutert und die wesentlichen Ausführungen des BMF für die Praxis dargestellt.
Das BMF verfügt einen Nichtanwendungserlass. Entgegen der Rechtsprechung des BFH wird für Fälle mit einem schädlichen Beteiligungserwerb von mehr als 50 % keine Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt.
Personal- und Organisationsentwicklerin Anne Hegemann beschäftigt sich seit vielen Jahren damit, wie man eine positive Unternehmenskultur etablieren kann. Im Verhört-Podcast teilt sie ihre Erkenntnisse und ihre jahrelange Erfahrung als Führungskraft mit Florian D. Weber.
Bis zu 80 Tage dauert die Bearbeitung einer Steuererklärung bei Bremens Finanzämtern im Schnitt, zeigt eine Studie. Das ist Negativrekord. In vielen Bundesländern geht es deutlich schneller.
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Die Finanzverwaltung wendet sich weiterhin gegen eine nicht streiterhebliche Aussage des BFH zur gewerblichen Infektion (Abfärbetheorie) gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.
Der Anwendungserlass zur AO wurde durch ein BMF-Schreiben vom 10.12.2024 erneut geändert. Diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuen gesetzlichen Regelungen in der AO und haben teilweise eine erhebliche Praxisrelevanz.
Im kostenlosen Download geben wir einen Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2024 sowie über neue gesetzliche Regelungen im Jahr 2025.
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