Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
Einkommensteuertarif 2024
Danach ergeben sich rückwirkend für den VZ 2024 die folgenden geänderten Werte:
VZ 2024 bisher | VZ 2024 neu | Erhöhung | |
Grundfreibetrag | 11.604 EUR | 11.784 EUR | + 180 EUR |
Kinderfreibetrag | 6.384 EUR | 6.612 EUR | + 228 EUR |
Einkommensteuertarif 2025
Den Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes mit der weiteren Absenkung des Einkommensteuertarifs für die kommenden Jahre hat der Bundestag noch nicht verabschiedet. Schon vor dem Bruch der Ampel-Koalition wurden hierzu die Verhandlungen im Bundestags-Finanzausschuss mehrfach verschoben. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass das Steuerfortentwicklungsgesetz mit der Änderung der Einkommensteuertarife ab 2025 noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.
Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
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