Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung

Das BMF hat den Referentenentwurf für eine Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung veröffentlicht, damit der automatische Finanzkonteninformationsaustausch ab dem nächsten Austauschzeitpunkt am 30.9.2025 auch mit Armenien, Moldau und der Ukraine erfolgen kann.

Nach Art. 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vom 21. Dezember 2015 ist das BMF ermächtigt, die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (MCAA CRS) im Verhältnis zu denjenigen Staaten, die die Vereinbarung erst nach Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes unterzeichnet haben, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft zu setzen.

MCAA CRS: Armenien, Moldau und Ukraine

Auf dieser Ermächtigungsgrundlage wurde die CRS-Ausdehnungsverordnung rlassen, die in der Folge mehrmals durch Änderungsverordnungen um zusätzliche Staaten und Gebiete erweitert wurde. Kürzlich haben Armenien, Moldau und die Ukraine das MCAA CRS gezeichnet. Diese Staaten sollen daher in die CRS-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden, damit der automatische Finanzkonteninformationsaustausch ab dem nächsten Austauschzeitpunkt am 30.9.2025 auch mit Armenien, Moldau und der Ukraine erfolgen kann.

Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung (BMF Referentenentwurf)