Regierungsentwurf

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe


Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe eingebracht. Betroffen ist auch das Steuerberatungsgesetz.

Im Bereich der Rechtsbehelfe gegen Belehrungen, Rügen, Auskunftsverlangen gibt es aus Sicht der Bundesregierung u. a. auch im Steuerberatungsgesetz (sowie in der Bundesrechtsanwaltsordnung und in der Patentanwaltsordnung) verschiedene Probleme. Zusätzlich bestehe im Berufsrecht Modernisierungs- und Klarstellungsbedarf.

Änderungen im Steuerberatungsgesetz

Im Steuerberatungsgesetz sind daher vor allem folgende Änderungen geplant.

  • Die "Belehrung" durch die Steuerberaterkammer soll künftig durch einen "rechtlichen Hinweis" ersetzt werden, um dessen präventiven Charakter herauszustellen.
  • Die Einziehung von Vergütungsforderungen soll vereinfacht werden.
  • Bei der Abwicklung von Kanzleien soll die Bürgenhaftung der Kammern.
  • Die Rechtsdienstleistungs- und Postulationsbefugnisse der Berufsausübungsgesellschaften sollen klargestellt werden; dabei sollen ihnen auch nach ihrer Auflösung Rechtsdienstleistungsbefugnisse eingeräumt werden.
  • Mitteilungspflichten in Beschwerdeverfahren sollen neu eingeführt werden.
  • Das Vorgehen der Kammern gegen eigene Mitglieder nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb soll näheren Voraussetzungen unterworfen werden.
  • Die Regelungen zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern sollen in verschiedener Hinsicht (Auswahl und Ernennung beziehungsweise Berufung,
    Ablehnungsgründe und -verfahren, Abberufung, Rechtsstellung) vereinheitlicht und rechtsklarer ausgestaltet werden.
  • Das staatsanwaltschaftliche berufsrechtliche Ermittlungsverfahren soll einer rechtsklaren Regelung zugeführt werden.
  • Zur Verfahrensvereinfachung die Möglichkeit des Erlasses eines (einem Strafbefehl ähnlichen) Maßnahmenbescheids eingeführt werden.
  • Die nicht mehr angewandte Sanktion der Warnung soll abgeschafft werden.
  • Die Anzeigepflichten steuerberatender Berufsausübungsgesellschaften nach § 76e StBerG sollen abgeschafft werden.

Regierungsentwurf: Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe


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