DStV

Übertragbarkeit erworbener Berufsqualifikationen


DStV: Übertragbarkeit erworbener Berufsqualifikationen

Im dritten Quartal 2026 will die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Übertragbarkeit von Kompetenzen vorlegen. Dies betrifft auch Anerkennungsverfahren von Steuerberatern. Der DStV hat hierzu Stellung genommen.

Ziel des Maßnahmenpakets ist laut dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) die Anerkennung beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Steuerfachangestellte, zu erleichtern, zu modernisieren und auszuweiten.

Anerkennungsverfahren bei reglementierten Berufen

Grundsätzlich können EU-Bürger ihren erlernten Beruf in jedem Mitgliedstaat ausüben. Für reglementierte Berufe gilt jedoch, dass bei einem Umzug ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden muss, da Qualifikationen aufgrund nationaler Unterschiede, etwa im Steuerrecht, nicht automatisch gleichwertig sind.

Der DStV berichtet, die EU-Kommission wolle mit den geplanten Maßnahmen strukturelle Hindernisse abbauen und die Mobilität von Arbeitskräften im Europäischen Binnenmarkt fördern. Digitale Instrumente könnten den Austausch von Qualifikationsnachweisen erleichtern, beispielsweise über die europäische digitale Identitätsbrieftasche (EUDI-Wallet). Zudem solle die Vergleichbarkeit von Qualifikationen aus anderen EU-Ländern verbessert werden, damit Arbeitgeber und Behörden diese leichter einschätzen könnten.

Ausweitung der Anerkennung beruflicher Qualifikationen

Darüber hinaus plant die EU-Kommission laut DStV, die automatische Anerkennung beruflicher Qualifikationen ausweiten. Diese gelte bislang vor allem für Gesundheitsberufe und Architekten. Weitere reglementierte Berufe sollen einbeziehen werden, wobei beratende und prüfende Berufe vorerst ausgenommen blieben.

Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatenangehörigen

Ein weiterer Baustein der Initiative betreffe die Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Diskutiert würden gemeinsame Vorschriften, klare Fristen und eine stärkere Nutzung elektronischer Verfahren, um die Verfahren zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.

Der DStV hat sich bereits in einer Stellungnahme hierzu positioniert. Darin weist der DStV darauf hin, dass eine Anerkennung erworbener Kenntnisse für Drittstaatenangehörige für den Beruf des Steuerberaters in Deutschland aufgrund der nationalen Eigenheiten nicht möglich ist. Der DStV begrüßt aber, dass die Verabschiedung der Initiativen zu einer Verbesserung des Arbeitsmarktes für IT-Fachkräfte führen könne. Die Gewinnung von zusätzlichen IT-Fachkräften sei eine wesentliche Säule für den digitalen Wandel in den Kanzleien.

Quelle: DStV, Mitteilung v. 9.3.2026

Schlagworte zum Thema:  Steuerberater , Steuerberatung
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