Übertragbarkeit erworbener Berufsqualifikationen
Ziel des Maßnahmenpakets ist laut dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) die Anerkennung beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Steuerfachangestellte, zu erleichtern, zu modernisieren und auszuweiten.
Anerkennungsverfahren bei reglementierten Berufen
Grundsätzlich können EU-Bürger ihren erlernten Beruf in jedem Mitgliedstaat ausüben. Für reglementierte Berufe gilt jedoch, dass bei einem Umzug ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden muss, da Qualifikationen aufgrund nationaler Unterschiede, etwa im Steuerrecht, nicht automatisch gleichwertig sind.
Der DStV berichtet, die EU-Kommission wolle mit den geplanten Maßnahmen strukturelle Hindernisse abbauen und die Mobilität von Arbeitskräften im Europäischen Binnenmarkt fördern. Digitale Instrumente könnten den Austausch von Qualifikationsnachweisen erleichtern, beispielsweise über die europäische digitale Identitätsbrieftasche (EUDI-Wallet). Zudem solle die Vergleichbarkeit von Qualifikationen aus anderen EU-Ländern verbessert werden, damit Arbeitgeber und Behörden diese leichter einschätzen könnten.
Ausweitung der Anerkennung beruflicher Qualifikationen
Darüber hinaus plant die EU-Kommission laut DStV, die automatische Anerkennung beruflicher Qualifikationen ausweiten. Diese gelte bislang vor allem für Gesundheitsberufe und Architekten. Weitere reglementierte Berufe sollen einbeziehen werden, wobei beratende und prüfende Berufe vorerst ausgenommen blieben.
Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatenangehörigen
Ein weiterer Baustein der Initiative betreffe die Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Diskutiert würden gemeinsame Vorschriften, klare Fristen und eine stärkere Nutzung elektronischer Verfahren, um die Verfahren zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.
Der DStV hat sich bereits in einer Stellungnahme hierzu positioniert. Darin weist der DStV darauf hin, dass eine Anerkennung erworbener Kenntnisse für Drittstaatenangehörige für den Beruf des Steuerberaters in Deutschland aufgrund der nationalen Eigenheiten nicht möglich ist. Der DStV begrüßt aber, dass die Verabschiedung der Initiativen zu einer Verbesserung des Arbeitsmarktes für IT-Fachkräfte führen könne. Die Gewinnung von zusätzlichen IT-Fachkräften sei eine wesentliche Säule für den digitalen Wandel in den Kanzleien.
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4454
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
404459
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
353
-
E-Rechnung
3199
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
2893
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
2842
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
185
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1831
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
167
-
Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
143
-
Klingbeil nimmt Steuerpläne für Vereine zurück
11.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
10.08.2026
-
Union attackiert Klingbeils Steuerpläne
10.08.2026
-
19 Prozent auf alles? Ifo-Chef für höhere Mehrwertsteuer
07.08.2026
-
Krypto-Anleger verharren im Dauerfrost
05.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
27.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
22.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
20.07.2026
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
17.07.20262
-
SPD-Generalsekretär will Erbschaftsteuer-Schlupflöcher schließen
15.07.2026