Studie

Nationale Spielräume bei Anti-Steuervermeidungsregeln der EU


Nationale Spielräume bei Anti-Steuervermeidungsregeln der EU

Eine aktuelle Studie der Universität Mannheim, des ZEW Mannheim und Ernst & Young (EY) zeigt, dass sich trotz gemeinsamer EU-Mindeststandards zur Bekämpfung von Steuervermeidung die nationalen Regelungen deutlich in ihrer Ausgestaltung und Strenge unterscheiden.

Die Analyse untersucht erstmals systematisch, wie die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD), die EU-Blacklist sowie zusätzliche nationale Maßnahmen in den 27 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und wie sie mit der seit Kurzem geltenden globalen Mindeststeuer zusammenspielen. Grundlage ist eine umfassende Befragung lokaler Steuerexpertinnen und -experten in allen EU-Ländern.

"Viele Mitgliedstaaten gehen tatsächlich über die EU-Mindestvorgaben hinaus. Das ist sicherlich gut gemeint und kann auch Steuervermeidung erschweren, führt aber zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie", erklärt Prof. Dr. Christoph Spengel, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim. Sophia Wickel, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich "Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft", ergänzt: "Die EU hat ein dichtes Netz an Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung geknüpft. In der Praxis führt die Vielfalt nationaler Ausgestaltungen jedoch zu erheblicher Komplexität."

Große Unterschiede bei ATAD-Umsetzung

Die Analyse zeigt, dass die EU-Mitgliedstaaten die ATAD-Vorgaben zwar flächendeckend umgesetzt haben, ihre konkrete Ausgestaltung jedoch erheblich variiert, so das ZEW in seiner Mitteilung. Dies betreffe insbesondere die Hinzurechnungsbesteuerung, Zinsschrankenregelungen sowie Ausnahmen und Schwellenwerte.

Dadurch entstehe eine zunehmende regulatorische Fragmentierung innerhalb des EU-Binnenmarkts. Für international tätige Unternehmen erhöhen sich dadurch die Rechtsunsicherheit und der administrative Aufwand erheblich. In der Folge stelle sich die Frage, ob die bestehende Vielfalt an Regelungen noch im Einklang mit dem Ziel eines möglichst einheitlichen europäischen Steuerrahmens steht.

Wechselwirkungen mit der globalen Mindeststeuer

Zudem überschneide sich die globale Mindeststeuer in vielen Fällen mit bestehenden ATAD-Maßnahmen und nationalen Anti-Steuervermeidungsregeln. Insbesondere in Ländern mit einer bereits sehr umfassenden Gesetzgebung könne es dadurch zu parallelen oder mehrfachen Belastungen desselben Sachverhalts kommen.

Vor diesem Hintergrund kommt die Studie zu dem Schluss, dass die EU die globale Mindeststeuer wieder aufheben und ihren Fokus auf eine konsolidierte Weiterentwicklung der ATAD sowie auf koordinierte nationale Maßnahmen legen sollte.

Über die Methodik

Die Studie basiert auf einer systematischen Erhebung der geltenden Anti-Steuervermeidungsregelungen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Im Frühjahr und Sommer 2024 wurde hierzu eine detaillierte Befragung lokaler Steuerexpertinnen und -experten durchgeführt, die jeweils über tiefgehende Kenntnisse der nationalen Steuergesetzgebung verfügen.

Die Befragung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem internationalen Netzwerk von EY und umfasste unter anderem die konkrete Ausgestaltung der ATAD-Regeln, Maßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Blacklist, die Umsetzung der globalen Mindeststeuer sowie zusätzliche nationale Anti-Steuervermeidungsinstrumente.

Quelle: ZEW, Mitteilung v. 19.2.2026

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