Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Entgelttabellen im Öffentlichen Dienst. Ab 1.8.2025 gibt es neue Werte bei der Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA.
Ist es zulässig, dass kirchliche Arbeitgeber Beschäftigten allein aufgrund ihres Austritts aus der katholischen Kirche kündigen? Generalanwältin Laila Medina hat in ihren Schlussanträgen vor dem EuGH festgestellt, dass eine solche Kündigung eine Diskriminierung wegen der Religion darstellen kann.
Mehr Effizienz der Verwaltung, weniger Bürokratie und ein Pflichtjahr für alle jungen Menschen: Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ präsentiert konkrete Reformvorschläge, um Verwaltung und Politik grundlegend zu modernisieren.
Die Bundesregierung hat mit der Umsetzung ihres Koalitionsvertrags begonnen. Dieser enthält verschiedene Vorhaben zur Lohnsteuer sowie anderen steuerlichen Bereichen. Erste Maßnahmen sind beschlossen.
Bereits im sechsten Auszahlungsjahr erhalten bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einen finanziellen Zuschlag, um hier die stationäre Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Beim 129. Deutschen Ärztetag Ende Mai in Leipzig beschlossen die Abgeordneten, dass schwangere und stillende Ärztinnen sowie jene im Mutterschutz stärker unterstützt und besser in den Beruf reintegriert werden sollen. Darüber hinaus sollen Arbeitgeber individuelle Gefährdungsbeurteilungen für schwangere und stillende Ärztinnen erstellen. Zudem muss die Arbeitszeiterfassung für alle Ärzte konsequenter erfolgen.
Um mehr Dauerstellen für Postdoktoranden zu schaffen, reformierte das Land Berlin 2021 sein Hochschulgesetz. Seitdem wird vor allem eine Vorschrift heftig diskutiert, die Universitäten zwang, Postdoktoranden unbefristet weiterzubeschäftigen. Die Verfassungsrichter entschieden nun, dass diese Vorschrift nichtig ist.
Der Rechnungshof des Landes Berlin fordert seit Langem mehr Tempo bei der Digitalisierung und dem Landesprogramm „OneIT@Berlin“. Nun setzt er selbst ein Zeichen: Als erste oberste Landesbehörde hat er seine IT vollständig auf das cloudbasierte System umgestellt – obwohl er dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist.
Das VG Göttingen hat entschieden, dass ein Professor der Georg-August-Universität Göttingen um zwei Besoldungsstufen zurückgestuft wird. Grund hierfür waren sexualisierte Belästigungen. Dieses Urteil wurde nun durch das Niedersächsische OVG bestätigt.
Nach aktueller Rechtsprechung können nur solche von Beschäftigten selbst getragene Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagenüberlassung als Einzelkosten mindern, die von der Abgeltungswirkung der 1-Prozent-Regelung erfasst wären.
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Die Differenzierung bei der Inflationsausgleichprämie danach, ob Beschäftigte in einem aktiven oder ruhenden Arbeitsverhältnis sind, ist zulässig. Das hat das LAG Baden-Württemberg im Fall eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers entschieden. Die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht gegen das Urteil genügte den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Wenn ein Betriebsrat vertrauliche Daten von Mitarbeitenden an seinen privaten E-Mail-Account weiterleitet, verstößt er gegen seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen. Das rechtfertigt seinen Ausschluss aus dem Gremium, stellte das Hessische Landesarbeitsgericht fest.
Viele Menschen lassen sich tätowieren und in den meisten Bereichen des Berufslebens ist dies längst akzeptiert. Doch was passiert, wenn daraus gesundheitliche Komplikationen entstehen? Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden: Wer sich freiwillig tätowieren lässt, trägt auch das finanzielle Risiko einer durch Komplikationen verursachten Arbeitsunfähigkeit.
Verschluckt sich ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken und stürzt hierdurch, kann dies einen Arbeitsunfall darstellen, der unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt.
Ein schwerbehinderter Bewerber hatte nach seiner Absage keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung. Das BAG war überzeugt, dass die Bewerbung erst einging, als die Stelle bereits besetzt war.
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Die angeklagte Polizistin wurde wegen Bestechlichkeit, Untreue und Verwahrungsbruchs im Amt in mehreren Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 380 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt. Zudem wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 3.885 Euro angeordnet. Dieses Urteil wurde nun weitgehend vom BGH bestätigt.
Auch für die Wirtschaftlichkeitsprüfung von IT-Vorhaben gibt es in der Bundesverwaltung ein eigenes IT-System: WiBe. In seiner aktuellen Form ist es eine konsequente Weiterentwicklung der Originalversion aus dem Jahr 1992. Trotz vieler Änderungen an Struktur und Prozessen des Systems geht es vielen Kritikern noch nicht weit genug. Sie beanstanden, dass es nach wie vor nicht ausreichend praxistauglich ist.
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