Tarifrunde TV-Ärzte VKA 2024 aktueller Stand

In den Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern haben sich die Tarifvertragsparteien am 13.1.2025 geeinigt. Die angekündigten Streiks sind damit vorerst abgewendet.

Am 13.1.2025 haben sich die Verhandlungsdelegationen des Marburger Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf ein Tarifergebnis verständigt.

Eckpunkte der Einigung im Überblick

Die Einigung sieht vor:

  • Stufenweise Erhöhung der Entgelte: Rückwirkend zum 1.7.2024 steigen die Gehälter um 4,0 Prozent, zum 1.8.2025 um weitere 2,0 Prozent und zum 1.6.2026 nochmals um 2,0 Prozent. Die Bereitschaftsdienstentgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst sowie die kindergeldbezogenen Entgeltbestandteile erhöhen sich entsprechend.
  • Deutliche Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen: Ab Juli 2025 wird der Nachtzuschlag von 15 auf 20 Prozent erhöht und die Nachtarbeitszeit erweitert. Auch die Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit werden deutlich angehoben und die Regelung zu den Zusatzurlaubstagen vereinfacht. Zusätzlich wurde eine Ausweitung der bereits bestehenden Regelungen zur Dienstplangestaltung vereinbart, die nun Planungssicherheit für alle Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus bedeutet. Auch der Zuschlag für die Arbeit an Samstagen wurden auf 20 Prozent erhöht.
  • Die Tarifeinigung soll eine Laufzeit von 30 Monaten bis zum 31.12.2026 haben.

Der Marburger Bund hat bis zum 14.2.2025 Zeit, das Verhandlungsergebnis nach erfolgter Urabstimmung final anzunehmen. Bis dahin wird der Marburger Bund auf Arbeitskampfmaßnahmen verzichten.

Ursprüngliche Forderungen des Marburger Bundes im Überblick

Der Marburger Bund fordert eine Entgelterhöhung in Höhe von 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von einem Jahr. Dazu kommen weitere Forderungen:

  • Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte auf das individuelle Stundenentgelt,
  • Erhöhung der Pauschale für Rufbereitschaften,
  • Änderung der Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit:
    • Definition eines arbeitszeitrechtlichen Korridors im Zeitraum von 7.30 bis 18.00 Uhr,
    • Einführung eines zusätzlichen Randzeitenzuschlags bei Arbeit außerhalb dieses Korridors,
    • Regelung der Wechselschicht spätestens einen Monat vor Beginn des Planungszeitraums,
    • Bewertung und Erhöhung der Zuschlagshöhe und des Zusatzurlaubsanspruchs

Hinweis:

Lesen Sie zur Tarifrunde TV-Ärzte/VKA 2023: Ärzte an kommunalen Krankenhäusern erhalten 8,8 Prozent mehr und Inflationszuschlag

Pressemitteilung VKA vom 14.1.2025 / Pressemitteilung Marburger Bund vom 14.1.2025

Schlagworte zum Thema:  Tarifverhandlung, Arzt, Krankenhaus