Die Bundesregierung will mit Steuererleichterungen für Unternehmen erreichen, dass mehr Investitionen getätigt werden. Die Grünen warnen vor negativen Folgen für die Finanzen von Städten und Kommunen.
Die Neuregelung der Umsatzsteuer beschäftigt die kommunale Ebene anhaltend. Durch die Kopplung der Besteuerung an die Körperschaftsteuer und das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art waren juristische Personen des öffentlichen Rechts bisher nur in wenigen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Dies hat sich durch die Neuregelung in § 2b UStG grundlegend geändert.
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat entschieden, dass der Bund einer Kommune die Personalkosten für Mitarbeiter erstatten muss, die ausschließlich mit der Bearbeitung von Widersprüchen im SGB II befasst sind. Diese Entscheidung ist richtungsweisend für eine erhebliche Zahl weiterer Streitigkeiten zwischen dem Bund und verschiedenen Optionskommunen mit einem Gesamtvolumen von rund 10 Millionen Euro.
Der Bundesrat hat grünes Licht für die nächste Phase der umstrittenen Krankenhausreform gegeben, indem er der Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds zustimmte. Die Umstrukturierung der Krankenhäuser wird mit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro gefördert.
Der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes in Rheinland-Pfalz zieht sich aufgrund hoher wirtschaftlicher Belastungen aus dem Krankenhausbereich zurück. Dies betrifft fünf Kliniken, die erneut Insolvenzantrag gestellt haben und Millionenforderungen gegenüberstehen.
Der doppische Jahresabschluss von Kommunen wird in Deutschland (derzeit) zu wenig beachtet. Das liegt nicht zuletzt an einem wenig adressatenfreundlichen Informationswesen. Eine Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen, ist eine systematische Jahresabschlussanalyse mit aussagekräftigen Kennzahlen im Rahmen eines übersichtlichen und anschaulichen Berichts- und Publizitätswesens.
Mit der Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in den Kommunalverwaltungen rücken die Forderungen und das Forderungsmanagement stärker als bisher ins Blickfeld. Aus Kasseneinnahmeresten werden in der Doppik Forderungen auf der Aktivseite der kommunalen Bilanz. In unserem Top-Thema wird die Bedeutung des Forderungsmanagements in der öffentlichen Verwaltung aufgegriffen und wie ein effektives Forderungsmanagement umgesetzt werden kann.
Das deutsche Staatsdefizit ist im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht gesunken. Im Einzelnen ist das Finanzierungsdefizit des Bundes deutlich zurückgegangen, das Defizit der Länder und Kommunen dagegen kräftig gestiegen.
Tausende Erzieherinnen und Lehrkräfte fehlen bundesweit. Die Folge: Längst nicht alle Kinder können im erforderlichen Umfang betreut werden. Kita-Beschäftigte warnen gar vor einem Zusammenbruch. Nach zwei Tagen Beratung von Bund und Ländern in Bremen gibt es viele Versprechungen - aber keine konkreten Zusagen.
Das Bundeskabinett hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht. Durch die Krankenhausreform soll statt der bisherigen Finanzierung über Fallpauschalen vor allem das Vorhalten von Leistungsangeboten vergütet werden. Die Reform soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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Erstmals seit dem Jahr 2011 weisen die deutschen Gemeinden ein Finanzierungsdefizit auf. Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamts sind die kommunalen Ausgaben innerhalb eines Jahres um 12 Prozent auf rund 365 Milliarden Euro gestiegen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Die für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehenen Kredite durften nicht dem Energie- und Klimafonds zugeführt werden. Was bedeutet das für die Haushalte des Bundes und der Länder?
In der vergangenen Heizperiode hat das Land Hessen seinen Energieverbrauch in den Dienstliegenschaften deutlich gesenkt. Die Einsparung von Energiekosten liegt bei mehr als zehn Millionen Euro.
Kommunen mit einem defizitären Haushalt sollen in Rheinland-Pfalz mehr Zeit bekommen, um ihre Einnahmen zu verbessern.
Für das laufende Jahr rechnen die kommunalen Spitzenverbände mit einem Defizit von 6,4 Milliarden Euro und für das kommende Jahr 2024 von fast 10 Milliarden Euro. Das geht aus der aktuellen Prognose des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes für die Kommunalfinanzen bis zum Jahr 2026 hervor.
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Der Bund und die Bundesländer haben sich auf eine Reform der Finanzierung der Krankenhäuser verständigt. Statt der bisherigen Finanzierung über Fallpauschalen wird vor allem das Vorhalten von Leistungsangeboten vergütet. Die Reform soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die neue Finanzierung der Krankenhäuser soll im Januar 2024 in Kraft treten. Bei ihrer Konferenz in Friedrichshafen haben der Bund und die Länder allerdings noch keinen Durchbruch erzielt. Der Bundesgesundheitsminister spricht von „sechs verbleibenden großen Problemen“.
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