Die Anerkennung eines Dienstunfalls setzt voraus, dass sich Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses bestimmen und der Dienstausübung zuordnen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Corona-Infektion des klagenden Regierungsamtsrats des Bundesnachrichtendienstes kein Dienstunfall ist.
Für die Polizei in NRW ist gesetzlich geregelt, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen können. Leisteten sie zuvor mindestens 25 Jahre Dienst in Wechselschicht, ist der Ruhestand bereits mit 61 Jahren möglich (§ 114 LBG NRW). Elternzeit zählt bei der Polizei NRW nicht als Wechselschichtdienst, der zum früheren Ruhestand berechtigt. Dies hat nun das BVerwG bestätigt.
Änderungen im SGB IV machen es möglich, dass Honorar-Lehrkräfte bis Ende 2026 unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin selbstständig tätig sein können. Bis dahin sollen rechtssichere Beschäftigungsmodelle entwickelt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022, das die Sozialversicherungspflicht für solche Tätigkeiten festlegt.
Wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte, kann ein Arbeitsunfall vorliegen. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Ein Berufsfeuerwehrmann wollte seinen Einsatz bei einer Amokfahrt in der Trierer Innenstadt als Dienstunfall anerkennen lassen. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage abgewiesen, weil es am Zusammenhang zwischen dem Einsatzgeschehen und dem eingetretenen Schaden fehlt.
Eine posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Wenn ein Postbeamter beim Beladen des Zustellfahrzeugs einen Abriss der Bizepssehne erleidet, stellt dies einen Dienstunfall dar. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre um 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr auf 1,36 Millionen gestiegen. Die Pensionierungswelle im Schuldienst flacht zunehmend ab.
Der Freistaat Bayern ist verpflichtet, die Corona-Infektion eines Polizeibeamten als Dienstunfall anzuerkennen. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.
Bei der Polizei Nordrhein-Westfalens sind rund 20 Corona-Infektionen als Dienstunfälle anerkannt worden. Für die Betroffen bedeutet das Vorteile bei der ärztlichen Behandlung und eventuell notwendigen Folgemaßnahmen.
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Nach der Bundesbeihilfeverordnung sind Aufwendungen für Fahrten anlässlich einer ambulanten Operation nur dann beihilfefähig, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, die bescheinigt, dass die Beförderung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Das gilt auch dann, wenn für die Fahrten ein privates Fahrzeug benutzt wird.
Die Klägerin steckte auf der Arbeit ihren Dienstschlüssel in ihre Hosentasche. In dieser befand sich bereits der Ersatzakku ihrer E-Zigarette. Daraufhin fing die Hose Feuer. Das Sozialgericht Düsseldorf entschied: Ein Arbeitsunfall lag nicht vor.
Eine als Zootierpflegerin beschäftigte Person hat im Falle eines Unfalls bei einem Fußballturnier eines Zooverbandes keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Das Land Hessen muss einer Beamtin Beihilfe für die Kosten einer künstlichen Befruchtung auch dann gewähren, wenn sie unverheiratet ist. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Eine Arbeitnehmerin befand sich auf Dienstreise und wollte ein Taxi bestellen, um ihren Mietwagen für den anschließenden Urlaub abzuholen. Auf dem Weg zum Telefon stürzte sie. Nach Urteil des LSG Darmstadt war dies kein Arbeitsunfall.
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Wer auf dem Heimweg noch schnell einen Brief einwirft, fällt nicht mehr unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht aktuell entschieden.
Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Fall eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München mit Urteil vom 4.7.2019 entschieden.
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