Renten ehemaliger Volkspolizisten zu niedrig bemessen

Das zu Zeiten der DDR an Volkspolizisten gezahlte Verpflegungsgeld ist als Teil des Arbeitsentgelts anzusehen und muss bei der Rente berücksichtigt werden – so das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher erneut eine zeitnahe Umsetzung des Urteils.

Teilweise erhielten Zugehörige der Deutschen Volkspolizei je nach Dienstgrad Verpflegungsgeld. Bei der Berechnung der Rentenansprüche wurde dieses Verpflegungsgeld jedoch nicht dem Entgelt hinzugerechnet. Seit 2016 entschieden mehrere Gerichte, dass die Rentenansprüche aus DDR-Zeiten zu niedrig bemessen wurden mangels Anrechnung des Verpflegungsgeldes. Aktuell hat auch das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass das Verpflegungsgeld als Teil des Arbeitsentgelts anzusehen ist.

Jahrelange Forderungen nach Neuberechnungen der Renten

Die Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern hat bereits mehrfach dazu aufgefordert, die Rentenansprüche der Betroffenen zu korrigieren. Zwar sei der GdP bewusst, dass die Neuberechnung Zeit und Personal erfordere, allerdings seien die Betroffenen bereits längere Zeit vertröstet worden.

GdP MV
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