Rente
Die Rente gilt in der Regel als Altersvorsorge/Entgeltersatz oder als Absicherung bei Eintreten eines bestimmten Versicherungsfalls.
Rente wird gezahlt, wenn
- ein definiertes Renteneintrittsalter erreicht wurde,
- die Wartezeit erfüllt oder
- ein Versicherungsfall eintreten ist.
Es gibt gesetzliche sowie private Renten und die betriebliche Altersvorsorge. Hinzu kommen Riester- oder Rürup-Renten.
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind in der Regel Renten wegen Alters (z. B. Altersrente für langjährig Versicherte), Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Renten wegen Todes (z. B. Waisenrente).
Finanzierung der gesetzlichen Rente im Umlageverfahren
Für die gesetzliche Rente werden Pflicht- oder freiwillige Beiträge eingezahlt. Die spätere Rentenleistung wird jedoch nicht aus diesen Beiträgen berechnet, sondern sie bedienen lediglich den Generationenvertrag. Im sich daraus erschließenden Umlageverfahren werden die Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt und sofort an die im laufenden Bezug stehenden Rentner wieder ausgezahlt.
Demografischer Wandel
Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung steht vor einem großen Problem: dem demografischen Wandel. Die Menschen werden immer älter und es kommen wenige junge nach, um den Generationenvertrag aufrechtzuerhalten. Hinzu kommen eine kürzere Lebensarbeitszeit und Arbeitslosigkeit. Das Verhältnis Beitragszahler und Rentner gerät immer mehr aus dem Gleichgewicht.