Der seit 2020 geltende Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen (§ 35c EStG) setzt voraus, dass der ausführende Handwerksbetrieb dem Bauherrn eine Bescheinigung über die Maßnahmen ausstellt. Das BMF hat für die Betriebe nun neue Musterbescheinigungen veröffentlicht.mehr
Mit § 35c EStG sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mittels progressionsunabhängigem Steuerabzug steuerlich gefördert werden.mehr
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Die Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen betrifft auch Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten. Die Steuerermäßigung für ambulant erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen setzt weder eine Rechnung noch eine Zahlung über ein Kreditinstitut voraus.mehr
Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet, ist die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 2. Halbsatz EStG (sog. Fünftel-Regelung) zu gewähren.mehr
Die Auszahlung einer einheitlichen Abfindung in zwei Teilbeträgen steht der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausnahmsweise nicht entgegen, wenn sich die Teilzahlungen im Verhältnis zueinander eindeutig als Haupt- und Nebenleistung darstellen und wenn die Nebenleistung geringfügig ist.mehr
Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass die Günstigerprüfung zwischen der Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen und des Altersvorsorgezulagenanspruchs vor dem Abzug der Steuerermäßigungen nach § 35a Abs. 1 EStG durchzuführen ist.mehr
Die Gewährung der Steuerermäßigung nach § 35b EStG setzt voraus, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen 4 Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben.mehr
Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass die kapitalisierte Auszahlung von Riesterverträgen in der Praxis typischerweise vorkommt und daher keine (ermäßigt zu besteuernden) außerordentlichen Einkünfte begründen kann. Die Entscheidung betrifft die Rechtslage bis 2017.mehr
Das BMF hat Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG auszustellenden Bescheinigungen veröffentlicht.mehr
Die Erschließung einer öffentlichen Straße steht nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen, der auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird.mehr
In der Praxis wird die tarifliche Einkommensteuer zunächst um die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG reduziert. Ist eine Riester-Zulage - bei erfolgreicher Günstigerprüfung - hinzuzurechnen, erfolgt dies erst im nächsten Schritt. Die Hinzurechnung kann bei einer Reduzierung durch die Steuerermäßigung bis auf 0 EUR wieder zu einer festzusetzenden Einkommensteuer führen, obwohl ggf. noch Abzugsvolumen vorhanden ist. mehr
Gartenarbeiten werden mit einer Steuerermäßigung begünstigt. Dabei ist aber zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu unterscheiden.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich in einem umfangreichen Schreiben zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG.mehr
Die Frage, ob auch die Teile einer Handwerkerleistung, die in einer Werkstatt des leistenden Unternehmers ausgeführt werden, als Handwerkerleistung in einem Haushalt zu berücksichtigen sind, beschäftigt schon seit einiger Zeit die Finanzgerichte.mehr
Bislang war offen, ob die von der Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten als Handwerkerleistung nach § 35a begünstigt sind. Der Bund der Steuerzahler hat hierzu ein Verfahren als Musterklage unterstützt. mehr
Versorgungsleistungen des Arbeitgebers können ermäßigt besteuert werden, wenn sie nicht fortlaufend, sondern in einer Summe gezahlt werden.mehr
Eine tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis nach § 18 Abs. 3 i. V. m. § 34 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt.mehr
Der EuGH hat entschieden, dass die Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen nicht die Vermietung von Bootsliegeplätzen umfasst.mehr
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, soweit er nicht auf gewerbliche Einkünfte entfällt, ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist (nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt).mehr
Im Klimaschutzprogramm 2030 ist eine steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden vorgesehen. Der Rechtsverordnung, die die konkreten Mindestanforderungen enthält, hat der Bundesrat am 20.12.2019 zugestimmt.mehr
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch Aufwendungen für statische Berechnungen, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich sind, einschließt.mehr
Das FG Berlin-Brandenburg befasste sich mit der Frage, wann eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit anzunehmen ist, sodass eine ermäßigte Besteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung in Betracht kommt.mehr
Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einer Pflegeeinrichtung kann nur steuerlich geltend machen, wer selbst die Leistungen in Anspruch nimmt. Übernehmen Angehörige die Zahlung, können sie daraus keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beanspruchen.mehr
Das FG München musste in einem Urteilsfall entscheiden, ob für den Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung einer Arztpraxis als (Teil-)Praxisveräußerung die ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt.mehr
Das BMF äußert sich zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG. Anlass dafür sind Änderungen im Bereich der Anrechnung der Gewerbesteuer aus mehrstöckigen Personengesellschaften.mehr
Betriebsaufgabegewinne sind steuerlich ebenso nach § 16 Abs. 4, 34 Abs. 1 und 3 EStG begünstigt wie Betriebsveräußerungsgewinne. Fraglich ist, ob diese Steuervergünstigungen auch zum Zuge kommen, wenn der begünstigte Aufgabegewinn über 2 Veranlagungszeiträume anfällt. mehr
Die nach § 35b Satz 1 EStG begünstigten Einkünfte müssen aus der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes herrühren, der sowohl von Todes wegen erworben worden ist als auch tatsächlich der ErbSt unterlegen hat.mehr
Arbeiten, die normalerweise Sie – oder andere Haushaltsmitglieder – selbst erledigen würden, sind steuerlich im Vorteil. Das Gleiche gilt für Handwerkerleistungen, die Sie in Ihrem Haushalt beauftragen. Im Gegensatz zu anderen Steuervergünstigungen beeinflussen die Ausgaben direkt Ihre Einkommensteuerlast. Voraussetzung für den Steuervorteil: Die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerarbeit muss tatsächlich daheim erledigt werden.mehr
Bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung fehlt der für eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung erforderliche räumlich-funktionale Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen.mehr
Kündigt ein Arbeitnehmer vorzeitig seinen Arbeitsvertrag, um neben einer zugesagten Abfindung noch eine vorgezogene Auszahlung von Bruttolöhnen zu erreichen, die ihm ansonsten bis zum regulären Beschäftigungsende fortgezahlt worden wären, liegt in letzterer Zahlung keine steuerbegünstigte Entschädigung.mehr
Wird vom Arbeitgeber eine Wechselprämie für die Umstellung der Altersversorgung gezahlt, stellt sich die Frage, ob diese der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG unterliegen kann und ob für die Beurteilung als Entschädigung Voraussetzung ist, dass das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis beendet wird.mehr
Abweichend von der wirtschaftlichen Belastung werden auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten/Lebenspartner Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG jeweils zur Hälfte abgezogen. Wie hierbei gerechnet werden soll, ist fraglich.mehr
Fast jeder kann bei der Steuererklärung vom Steuerbonus für haushaltsnahe Hilfen und Handwerkerleistungen profitieren. Das besondere Plus: Im Steuerbescheid zieht das Finanzamt die Ermäßigung direkt von Ihrer Einkommensteuer ab. Allerdings sind nur Leistungen begünstigt, die sich rund um Ihren Haushalt abspielen. Ob Beiträge für Erschließung oder Straßenausbau auch dazu gehören, beschäftigt aktuell wieder die Finanzgerichte.mehr
Auszahlungen zur Abfindung einer (Riester-)Kleinbetragsrente gelten zu Beginn der Auszahlungsphase nicht als schädliche Verwendung. Es stellt sich die Frage, ob solche Abfindungen nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden können.mehr
Zuschüsse zum Transferkurzarbeitergeld, die von einer Transfergesellschaft gezahlt werden, in der der Arbeitnehmer nicht beschäftigt wird, sind nach Auffassung des FG Münster als außerordentliche Einkünfte zu behandeln.mehr
Bislang war offen, ob die Beschränkung der Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer bei Beteiligungen an mehreren Mitunternehmerschaften für jede Beteiligung getrennt oder zusammengefasst zu ermitteln ist.mehr
Rund 30 Millionen Haustiere leben in deutschen Haushalten. Und kosten eine Menge Geld – ob Tierarzt oder Haftpflicht, Steuer oder Betreuung. An manchen Ausgaben kann man jedoch den Staat beteiligen. So kann Gassigehen eine haushaltsnahe Dienstleistung sein – sogar, wenn der Hund eigentlich außerhalb des eigenen Grundstücks ausgeführt wird.mehr
Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags ist betriebsbezogen zu ermitteln.mehr
Die Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG kann auch für Pflege- und Betreuungsleistungen in einem Seniorenwohnheim in Anspruch genommen werden, soweit dort ein eigener Haushalt des Bewohners vorliegt.mehr
Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt.mehr
Die Anwendung der begünstigten Besteuerung setzt voraus, dass die Entschädigungsleistungen zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließen.mehr
Die Energiesteuerermäßigung von Erdgaskraftstoff soll beibehalten werden. Eigentlich wäre die Steuerbegünstigungen für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas Ende des Jahres 2018 ausgelaufen.mehr
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen gilt nur für Arbeitskosten. Fraglich ist, ob auch eine Schätzung der Arbeitskosten durch den Steuerpflichtigen zulässig ist, wenn der Anteil anhand der Angaben in der Rechnung nicht gesondert ermittelt werden kann.mehr
Nach § 35a EStG werden Leistungen und Beschäftigungen im Privathaushalt steuerlich gefördert, insbesondere um Schwarzarbeit zu verhindern. Zur Anwendung der Regelungen hat die Finanzverwaltung ihren alten Erlass im November 2016 überarbeitet und ergänzt. mehr
Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich nicht um ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte, wenn das Kapitalwahlrecht ursprünglich vereinbart war.mehr
Das BMF-Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen wurde insbesondere aufgrund von verschiedenen BFH-Urteilen umfassend überarbeitet.mehr
Begünstigt gem. § 35 EStG sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer oder als unmittelbar oder mittelbar beteiligter Mitunternehmer. Begünstigt sind auch die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA mit ihren Gewinnanteilen.mehr
In vielen Fällen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, begünstigt sein können.mehr
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass das Beziehen von Polstermöbeln in einer nahe gelegenen Werkstatt des Handwerkers nicht "im Haushalt des Steuerpflichtigen" erfolgt, sodass die Kosten dafür die Steuer nicht nach § 35a EStG ermäßigen können.mehr
Jeder Selbstständige, der künstlerisch tätig ist, muss sich bei der Abrechnung seiner Leistungen fragen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind und damit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Ausschlaggebend ist weder die Veröffentlichungsart noch die Form der Publikation. Entscheidend ist allein die schöpferische Höhe des Werks. Um die Definition dieser kreativen Leistung wird gerichtlich viel gestritten. Allerdings hängt die Steuerermäßigung nicht davon ab, ob bei der Veranstaltung Eintritt verlangt wird. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof klargestellt.mehr