Nach Ansicht des FG Hamburg stellt die rückwirkende Änderung des § 5a EStG durch den Gesetzgeber eine echte verfassungswidrige Rückwirkung dar. mehr
Das BMF hat zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und zum Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Stellung bezogen.mehr
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Das einem Mitunternehmer gewährte Stipendium ist als Sonderbetriebseinnahme zu erfassen, wenn die durch das Stipendium geförderte Tätigkeit des Mitunternehmers im Rahmen der Mitunternehmerschaft mit deren Mitteln betrieben wird.mehr
Erscheint die Annahme einer atypisch stillen Gesellschaft möglich, ist das Verfahren gegen den ESt-Bescheid auszusetzen, bis – positiv oder negativ – entschieden ist, ob eine gesonderte und einheitliche Feststellung geboten ist.mehr
Wird ein Mitunternehmeranteil gegen einen festen Kaufpreis und Earn-Out-Zahlungen veräußert, ist fraglich, ob die Earn-Out-Klauseln als gewinn- bzw. umsatzabhängige Kaufpreisabreden einzustufen sind, sodass sie erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern sind.mehr
Das BMF hat sich zu einigen Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG geäußert. Insbesondere folgt die Finanzverwaltung in weiten Teilen der Rechtsprechung des BFH und ändert insoweit die Auffassung in einem früheren BMF-Schreiben.mehr
Ein Buchwertfortführungsgebot gilt, soweit ein einzelnes Wirtschaftsgut unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft oder einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er beteiligt ist, übertragen wird. mehr
Das FG Münster entschied zur Verteilung des Gewerbesteuermessbetrags und der zu zahlenden Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf den persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel.mehr
Sind fehlgeschlagene Veräußerungskosten, wie z.B. Beratungsaufwendungen, anlässlich eines beabsichtigten – letztlich aber gescheiterten – Verkaufs eines Mitunternehmeranteils als Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig?mehr
Das BMF bezieht Stellung zu Zweifelsfragen bei der Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen bzw. von Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen sowie auch bei einer unentgeltlichen Aufnahme in ein Einzelunternehmen. Letztlich wird die bisherige Gesamtplanbetrachtung aufgegeben.mehr
Eine Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens führt zu einer Aufdeckung der stillen Reserven. mehr
Werden einzelne dauerdefizitäre Tätigkeitsfelder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, an der eine Trägerkörperschaft als Mitunternehmerin beteiligt ist, als eigenständige Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) behandelt, ist für die kapitalertragsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage der Gewinnanteil der KG um die verrechneten Verluste zu erhöhen.mehr
Das BMF hat sich zur Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft für Investitionen im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers geäußert.mehr
Die tarifbegünstigte Besteuerung eines durch eine echte Realteilung ausgelösten Aufgabegewinns setzt die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der bisherigen Tätigkeit voraus. Daran fehlt es, wenn der im Rahmen der Realteilung einer Sozietät einem Sozius zugewiesene Mandantenstamm auf eine GbR übertragen wird und der daran beteiligte Sozius in einem zweiten Schritt gegen Abfindung aus dieser GbR ausscheidet.mehr
Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten.mehr
Betreibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein Blockheizkraftwerk in ihrer Wohnanlage, kann sie auch ohne Gründung einer GbR gewerblich tätig sein. Mit den aus dem Betrieb erzielten Einkünften unterliegt sie der Gewerbesteuer.mehr
Beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft liegt - auch ohne Errichtung einer GbR - eine gewerbliche Mitunternehmerschaft vor.mehr
Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27.10.2015 über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln sei, ist der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des BFH entfallen.mehr
Bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Was passiert aber, wenn ein Mitunternehmer aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr ausscheidet?mehr
Die Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft setzt voraus, dass die Ehegatten ihre Grundstücke im Sinne einer gemeinsamen Zweckverfolgung bewirtschaften und der Anteil des von einem Ehegatten zur Verfügung gestellten Grundbesitzes nicht weniger als 10 % der insgesamt genutzten Flächen beträgt (Anschluss an BFH, Urteil v. 25.9.2008, IV R 16/07).mehr
Der Gewinn aus der Veräußerung des gesamten Anteils an einer Personengesellschaft ist steuerlich begünstigt. Ein Gewinn, der bei der Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils erzielt wird, ist dagegen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung mangels vollständiger Gewinnrealisierung ein laufender Gewinn. Ob der Verkauf eines Teilgesellschaftsanteils gewinnneutral ist, ist streitig.mehr
Für eine Buchwertfortführung ist es unschädlich, wenn taggleich mit der Schenkung Sonderbetriebsvermögen verkauft wird.mehr
Mitunternehmer kann auch sein, wer einen Anteil an einer Personengesellschaft erwirbt, um ihn kurze Zeit später weiterzuveräußern.mehr
Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des Stillen auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH ergeben.mehr
Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags ist betriebsbezogen zu ermitteln.mehr
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung finden auf das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus der Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung aus dem unternehmerischen Vermögen die Grundsätze der Realteilung Anwendung. Dies gilt auch, wenn lediglich einzelne Wirtschaftsgüter übertragen werden.mehr
Das BMF hat ein neues Grundsatzschreiben für alle jPöR veröffentlicht, die an einer Mitunternehmerschaft beteiligt sind. Hintergrund ist ein Urteil des BFH vom 25.3.2015, wonach eine solche Beteiligung bei der jPöR zu einem Betrieb gewerblicher Art führt.mehr
Die Grundsätze der Realteilung gelten sowohl für die Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens ("echte Realteilung") als auch für das Ausscheiden eines Mitunternehmers unter Mitnahme mitunternehmerischen Vermögens ("unechte Realteilung").mehr
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils ist nicht in die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen.mehr
Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben und Mitunternehmeranteilen sind einkommensteuerrechtlich durch einen Veräußerungsfreibetrag und einen begünstigten Steuersatz privilegiert. Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wird personenbezogen und nur auf Antrag gewährt. Er ist dem Steuerpflichtigen für alle Gewinneinkunftsarten nur einmal im Leben zu gewähren.mehr
Das BMF hat sich im Zusammenhang mit der Realteilung mit der Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Abs. 5 EStG auseinandergesetzt. Das neue Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 28.2.2006.mehr
Die OFD Nordrhein-Westfalen äußert sich in einer Verfügung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug bei Mitunternehmerschaften nach § 4 Abs. 4a EStG im Zusammenhang mit Investitionsdarlehen.mehr
Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wurde mit § 16 Abs. 3b EStG eine Betriebsfortführungsfiktion für Fälle der Betriebsunterbrechung und der Betriebsverpachtung im Ganzen eingeführt.mehr
Eine konkludente Mitunternehmerschaft liegt zwischen Ehegatten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft vor, wenn der selbst bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Grundbesitz entweder den Eheleuten gemeinsam oder ein erheblicher Teil des landwirtschaftlichen Grundbesitzes jedem Ehegatten zu Alleineigentum oder zu Miteigentum gehört und die Eheleute in der Landwirtschaft gemeinsam arbeiten.mehr
Begünstigt gem. § 35 EStG sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer oder als unmittelbar oder mittelbar beteiligter Mitunternehmer. Begünstigt sind auch die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA mit ihren Gewinnanteilen.mehr
Bei der Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile ist eine Gesamtbetrachtung als eine Einbringung nicht zulässig.mehr
Bei der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einem Grundstück durch einen Nichtunternehmer-Ehegatten kann die Einlage zum Teilwert erfolgen, so dass im Endeffekt eine doppelte AfA möglich ist.mehr
Ist einer der Mitunternehmer eine GmbH, erzielt die gesamte Personengesellschaft keine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.mehr
Zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern liegt keine steuerlich anzuerkennende Mitunternehmerschaft vor, wenn die Kinder eine Unterbeteiligung erhalten, die von vornherein so befristet wird, dass die schenkweise bedachten Kinder bei Beendigung der Unterbeteiligung noch minderjährig sind und zudem der Vertrag nicht vollständig vollzogen wird.mehr
Bei Vergütung nach dem eigenen Umsatz und Ausschluss von den stillen Reserven liegt eine Mitunternehmerstellung nur bei besonders ausgeprägter Mitunternehmerinitiative vor.mehr
Eine Realteilung liegt auch dann vor, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme eines Teilbetriebs ausscheidet und die Mitunternehmerschaft von den verbliebenen Mitunternehmern fortgesetzt wird.mehr
Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung für Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) ist regelmäßig nicht möglich. Eine Personengesellschaft als solches ist nicht abkommensberechtigt und kann damit nicht „ansässig“ im Sinne eines DBA sein.mehr
Bei der (unmittelbaren oder mittelbaren) Beteiligung eines Steuerpflichtigen an mehreren der Gewerbesteuer unterliegenden Mitunternehmerschaften ist die Beschränkung des Steuerermäßigungsbetrages für gewerbliche Einkünfte gem. § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG jeweils betriebsbezogen zu ermitteln. mehr
Bereits vor der Neuregelung (ab 2004) war der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nicht in die erweiterte Gewerbesteuerkürzung einzubeziehen.mehr
Liegt aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ein Gewinn i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor, so ist dieser Gewinn nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern, soweit er zu außerordentlichen Einkünften führt. Der BFH hat nunmehr entschieden, unter welchen Voraussetzungen Einkünfte "außerordentlich" i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG anzusehen sind.mehr
Beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils muss für den Erwerber häufig eine Ergänzungsbilanz geführt werden. Umstritten ist dabei, welche Abschreibungsregeln für den aktivierten Mehrwert abnutzbarer Wirtschaftsgüter gelten.mehr
Der Veräußerungsgewinn unterliegt nicht der Tarifbegünstigung, wenn zuvor ein Teil des ursprünglichen Mitunternehmeranteils aufgrund einheitlicher Planung ohne Aufdeckung der stillen Reserven übertragen wurde.mehr
Der Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft hat den Mehrpreis so abzuschreiben, als hätte er die Güter als Einzelunternehmer erworben.mehr
Der 12. Senat des FG Münster hat entschieden, dass ein ehemaliger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach deren Umwandlung in eine KG nicht im Hinblick auf seine Pensionszusage in die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung einzubeziehen ist. Etwaige Korrekturen seien vielmehr im Gesamthandsbereich der KG zu erfassen.mehr