Beteiligung

Grafik_Gesetze_V4
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FG Münster

Verfassungskonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG

Das FG Münster hat entschieden, dass § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG nicht dahingehend auszulegen ist, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG erzielt, nicht der Gewerbesteuer unterliegt, wenn sie auch ohne gewerbliche Beteiligungseinkünfte als gewerblich geprägte Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielen würde.
















Eurobanknoten liegen auf Finanzdiagramm
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BFH

Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann auch im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd berücksichtigt werden (entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). Für den Zeitpunkt und den Umfang des Betriebsausgabenabzugs ist maßgeblich, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegangen sind.






Mergers & Acquisitions
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Mergers & Acquisitions

M&A-Aktivitäten umfassen ein breites Themenspektrum, zu dem Unternehmenskäufe und -verkäufe, Beteiligungen, Fusionen und Joint Ventures genauso gehören wie strategische Allianzen. Die Motive für M&A-Aktivitäten können vielfältig sein, sie reichen von Wachstum über Restrukturierungen bis zu Nachfolgeregelungen. Über 80 renommierte Autorinnen und Autoren aus Unternehmens- und Rechtsberatung und aus der Wissenschaft analysieren in diesem Praxisbuch den M&A-Markt aus der Markt-, Transaktions- und Rechtsperspektive. Neu ist die Berücksichtigung von Entwicklungen im Kontext Nachhaltigkeit.




Pommes
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Unternehmenserfolg

Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Einen Anteil für jeden

Am 1. Januar 2024 ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten, welches Änderungen im Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht mit sich bringt. Das hat Auswirkungen auf die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, die in Zeiten des Fachkräftemangels - sowohl für Startups als auch für etablierte Unternehmen - eine interessante Möglichkeit ist, um als Arbeit­geber dauerhaft attraktiv zu sein.






Einkommensteuererklärung
Einkommensteuererklärung
BFH Kommentierung

BFH zur Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Die Änderung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 34 Abs. 3 EStG kommt im Falle einer partiellen Durchbrechung der Bestandskraft nur in Betracht, wenn die damit verbundenen steuerlichen Folgen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO und § 177 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Dies gilt auch dann, wenn die partielle Durchbrechung der Bestandskraft des Folgebescheids durch einen den Veräußerungsgewinn ändernden Grundlagenbescheid ausgelöst wird.



Hände
Hände
Mitarbeiterbeteiligung

ESOP, VSOP & Co.: Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung

Viele Unternehmen suchen qualifizierte und motivierte Arbeits- und Nachwuchskräfte – der "War for Talents" tobt längst. Gerade für Start-Ups und junge Unternehmen, die keine Spitzengehälter zahlen können, kann die Beteiligung von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens besonders attraktiv sein. Der sog. Skin-in-the-Game-Effekt motiviert die Mitarbeiter, sich langfristig und intensiv in das Unternehmen einzubringen.












Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH Kommentierung

Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" im DBA-Jugoslawien – statische DBA-Auslegung

Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum 31.12.1991 hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisationen der Vereinten Arbeit sowie steuerpflichtige juristische Personen, die nach 1988 errichtet worden sind.


Börsenkurs_Zeitung_Dividende_Euromünzen
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Praxis-Tipp

Körperschaftsteuerpflicht von Streubesitzdividenden

Beteiligungserträge in Form von Gewinnausschüttungen sind bei inländischen Kapitalgesellschaften voll körperschaftsteuerpflichtig, wenn die zufließenden Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen (unmittelbare Beteiligung unter 10%) herrühren (§ 8b Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 KStG). Gilt dies auch, wenn unterjährig mehrere Erwerbe jeweils unter der 10%-Grenze erfolgen, die gleichwohl in der Summe mindestens 10% ausmachen?