Fondsstandortgesetz verbessert Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen
Steuerfreier Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen
So ist im Fondsstandortgesetz etwa geregelt, dass der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 EUR im Jahr mit Wirkung zum 1.7.2021 auf 1.440 EUR angehoben wird (§ 3 Nr. 39 EStG). Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war nur eine Erhöhung auf 720 EUR vorgesehen.
Unternehmensbeteiligungen an Start-ups
Zudem gibt es insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Startup-Unternehmen eine neue Regelung (§ 19a EStG), nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden. Dies gilt auch, wenn die Vermögensbeteiligungen mittelbar über Personengesellschaften gehalten werden.
Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach 12 Jahren (Regierungsentwurf: 10 Jahre) oder bei einem Arbeitgeberwechsel erfolgen. Damit soll vermieden werden, dass die Übertragung einer Beteiligung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (Sachbezug) bei der Arbeitnehmerin bzw. beim Arbeitnehmer führt, ohne dass ihm liquide Mittel zugeflossen sind (sog. "trockenes" Einkommen - "dry income"). Dies soll die Mitarbeitergewinnung fördern und die Mitarbeiterbindung stärken.
Die Neuregelung gilt für Vermögenbeteiligungen, die nach dem 30.6.2021 übertragen werden.
-
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
2.315
-
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
2.2274
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
1.725457
-
DStV gibt Update zu digitalen Steuerbescheiden
1.298
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.277
-
Gewerkschaftsbeitrag soll steuerlich bessergestellt werden
1.132
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
9351
-
E-Rechnung
8499
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
7753
-
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
708
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
22.12.2025
-
Bundesrat stimmt vielen steuerrechtlichen Änderungsgesetzen und Verordnungen zu
19.12.2025
-
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
19.12.2025
-
Wiedereinführung der Steuerentlastung für Agrardiesel
19.12.2025
-
Stromsteuersenkung für die Wirtschaft
19.12.2025
-
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
19.12.2025
-
Bundesrat stimmt DAC8-Umsetzungsgesetz zu
19.12.2025
-
Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
19.12.2025
-
Bundesrat stimmt Mindeststeueranpassungsgesetz zu
19.12.2025
-
Bundesrat stimmt Mindeststeuer-Bericht-Verordnung zu
19.12.2025
Tue Jun 01 12:08:34 CEST 2021 Tue Jun 01 12:08:34 CEST 2021
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.