Steueränderungsgesetz 2025

Gewerkschaftsbeitrag soll steuerlich bessergestellt werden


Gewerkschaftsbeitrag soll steuerlich bessergestellt werden

Gewerkschaftsmitglieder sollen ihre Beiträge steuerlich künftig besser als Werbungskosten geltend machen können.

Gewerkschaftsmitglieder sollen ihre Beiträge steuerlich künftig besser geltend machen können. Darauf haben sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Union und SPD geeinigt. Künftig sollen Gewerkschaftsbeiträge demnach zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden können - damit wirken sie sich immer steuermindernd aus und nicht nur, wenn man den Pauschbetrag übersteigt. 

Umsetzung im Steueränderungsgesetz 2025

"Das entlastet Gewerkschaftsmitglieder und stärkt die Gewerkschaften und die Mitbestimmung in unserem Land", erklärte die SPD-Finanzpolitikerin Frauke Heiligenstadt. Die Koalition hofft, dass die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft dadurch attraktiver wird. Die Neuregelung soll noch in dieser Woche mit dem Steueränderungsgesetz 2025 im Bundestag beschlossen werden.

Quelle: dpa

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