EU-Richtlinie

DStV fordert Befreiung von Meldepflichten für Steuerberater


DStV fordert Befreiung von Meldepflichten für Steuerberater

In seiner Stellungnahme zur Neufassung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Steuerbehörden (DAC) fordert der DStV ein deutlich mutigeres Vorgehen der EU-Kommission.

Steuerberater von der Meldepflicht befreien, Berufsgeheimnis stärken, neue Berichtspflichten verhindern: Mit seiner Stellungnahme zur Neufassung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich (2011/16/EU) bekräftigt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) seine Kritik an den bestehenden Meldepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen. (§§ 138d ff. AO).

Steuerberater von der Meldepflicht befreien

In seiner Stellungnahme bemängelt der DStV, dass keine belastbaren Daten zu erzielten Steuermehreinnahmen aufgrund der Meldungen vorliegen. Auch seien die anfallenden Kosten der Meldepflichten für Intermediäre, wie Steuerberater, nicht ausreichend ermittelt worden. Es müsss deshalb bezweifelt werden, dass die Meldepflichten wirtschaftlich überhaupt sinnvoll sind.

Der DStV schlägt deshalb vor, die Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen vollständig auf die Steuerpflichtigen zu verlagern. Wie in anderen Steuerverfahren könne der Berufsstand dann unterstützend für den Mandanten tätig werden.

Berufsgeheimnis stärken

Insbesondere laufen Steuerberater bei der Einreichung der Meldungen Gefahr, in Konflikt mit ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht zu geraten, so der DStV. Es müsse daher eine gesetzliche Klarstellung erfolgen, dass Steuerberater genau wie Rechtsanwälte vom Berufsgeheimnis umfasst sind.

DStV-Stellungnahme E 03/26

Quelle: DStV, Mitteilung v. 10.2.2026

Schlagworte zum Thema:  Anzeigepflicht , Steuergestaltung
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