Das Meer am Standort Deutschland ist stürmisch, aber: "HR kann die Welle reiten." Mit diesem Statement appellierte Walter Jochmann an HR, die Resilienz der Unternehmen voranzubringen. Doch dafür muss sich die Personalfunktion neu positionieren. Wie, beschrieb der Managing Director und Partner von Kienbaum in seiner "Rede zur Lage der HR Nation".
Ob rechtliche Neuerungen, Personalstrategien für Krisenzeiten oder Führungsthemen: Jede Woche gibt die Online-Redaktion Personal HRlern und Führungskräften mit einem Praxistipp neue Anreize. Diese Woche mit Tipps zur Mobbing-Prävention im Betrieb.
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei - ebenso wie der geldwerte Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung. Schwieriger ist die Erstattung privat getragener Stromkosten.
Arbeitgeber können bei der bAV schnell in die Haftung geraten – selbst, wenn in der internen bAV-Verwaltung alles vorbildlich läuft. Erschreckend viele bestehende bAV-Verträge beinhalten Klauseln, die Schäden in Millionenhöhe anrichten können. Lesen Sie mehr zu den Risiken und wie Sie sie abwenden.
Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit zahlt sich im Idealfall für Beschäftigte wie Arbeitgeber aus. Was bei der Umsetzung von Arbeitszeitkonten und Wertguthaben in der betrieblichen Praxis geregelt werden sollte und was es zu vermeiden gilt, zeigt dieser Überblick.
Auch wenn es auf den ersten Blick eigenartig klingen mag: Ein "Nein" kann so viel mehr bedeuten als Ablehnung, Zweifel oder Skepsis. Wertschätzend formuliert und transparent argumentiert, wird es gerade in der turbulenten Business-Welt zur unverzichtbaren (Self-)Leadership-Ressource und zum effektivem Führungsinstrument.
Quiet Quitting wurde zeitweise zum Massentrend aufgebauscht und verbreitete Angst und Schrecken - und schürte nicht zuletzt die Vorurteile gegenüber der Gen Z. Doch was ist dran an diesem Schreckgespenst? Kolumnist Uwe P. Kanning hat sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu angeschaut.
Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege beträgt entsprechend der aktuellen Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche derzeit 15,50 Euro, 16,50 Euro und 19,50 Euro. Zum 1. Juli 2025 werden die Pflegemindestlöhne erneut angehoben.
Männer verdienen in DAX-Konzernen durchschnittlich 13,9 Prozent mehr als Frauen. Was im Vergleich zum bundesweiten unbereinigten Gender Pay Gap von 16 Prozent wenig klingt, offenbart jedoch strukturelle Probleme geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Das macht eine aktuelle Auswertung deutlich.
"neues lernen", das multimediale Produkt für alle, die Lernen im Unternehmen vorantreiben, veröffentlicht alle zwei Wochen einen Podcast. In Folge 54 dreht sich alles um die Entwicklung des E-Learning-Markts, den Einfluss von Künstlicher Intelligenz und die Rolle von Chatbots als Lernformat.
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Eine gute und eine schlechte Nachricht bringt die neue Arbeitgeberstudie "Whatsnext BGM": Gesundheit ist als wichtiges Thema in den Unternehmen angekommen. Doch sie wird immer noch alleine im Bereich der Mitarbeitermotivation und Fürsorge verortet und nicht mit den Unternehmenszielen verknüpft. Das macht die Maßnahmen ineffizient. Hintergründe, Einblicke und Ansätze, um diesen Kreislauf zu durchbrechen.
Seit April 2025 steht das digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder für die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung (DaBPV) zur Verfügung. Für Bestandsfälle haben Arbeitgeber zum 1. Juli 2025 einen Initialabruf vorzunehmen. Diese Pflicht geht mit einer Übergangszeit von sechs Monaten einher.
Jobsicherheit ist den Beschäftigten heute besonders wichtig. Gleichzeitig zeigen sie eine hohe Bereitschaft zu kontinuierlicher Weiterbildung - denn sie wissen, dass sich ihr Job stark verändern wird. Das ist das Ergebnis einer Arbeitsmarktstudie. Sie liefert Arbeitgebern auch Tipps, um die richtige Balance zwischen Stabilität und Wandel zu schaffen.
Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Beschäftigte nicht auf ihren gesetzlichen Mindesturlaub verzichten – auch nicht durch einen gerichtlichen Vergleich. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt.
Normalerweise müssen Arbeitgeber für gesetzliche Feiertage wie den Pfingstmontag am 9. Juni 2025 das Arbeitsentgelt zahlen, das Beschäftigte ohne den feiertagsbedingten Ausfall erhalten hätten. Doch welche besonderen Regeln gelten während der Kurzarbeit?
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Wer als Kapitän wegen möglicher Notsituationen auf See während seiner arbeitszeitfreien Zeit keinen Alkohol trinken darf, leistet dennoch keinen Bereitschaftsdienst. Das entschied das Arbeitsgericht Hamburg kürzlich. Rund um den Bereitschaftsdienst gibt es immer wieder arbeitsrechtliche Fragen. Dieser Überblick gibt Antworten.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen möchte mit einer von Microsoft unterstützten Bildungsinitiative Menschen im Umgang mit künstlicher Intelligenz schulen und so die Region zum wichtigen KI-Standort machen. Der Fokus der Initiative liegt auf Beschäftigten in Industrie, Verwaltung und Schule.
Dieses Whitepaper beleuchtet die wesentlichen Aspekte der Personaleinsatzplanung und zeigt anhand konkreter Beispiele aus verschiedenen Branchen, wie Unternehmen und Mitarbeiter davon profitieren können.
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