Anspruch auf bezahlten Urlaub haben nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch geringfügig entlohnte Beschäftigte. Auf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt wirkt sich der Urlaub nicht erhöhend aus. Jedoch kann es zu einem Überschreiten der Entgeltgrenze kommen, wenn der Anspruch abzugelten ist. Was das für Arbeitgeber und Arbeitnehmende bedeuten kann.