Künstlersozialabgabe ab 2026 bei 4,9 Prozent
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.
Künstlersozialabgabe 2026
Nachdem die Coronapandemie für große wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft gesorgt hatte, sind die Einnahmen in den vergangenen Jahren wieder deutlich gestiegen. Durch diese Entwicklung und zusätzliche Bundesmittel blieb der Abgabesatz 2024 und 2025 bei stabilen 5,0 Prozent.
Die finanzielle Entwicklung ist nun sogar noch besser als erwartet, weshalb für das Jahr 2026 eine Herabsetzung des Abgabesatzes an die Künstlersozialkasse auf 4,9 Prozent vorgesehen ist.
Künstlersozialabgabe: Höhe der Bagatellgrenze
Am 29. Oktober 2024 wurde das Bürokratieentlastungsgesetz IV im Bundesgesetzblatt verkündet. Darin wurde die zweistufige Erhöhung der Bagatellgrenze für die Künstlersozialabgabe festgelegt.
Die Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe setzt voraus, dass die Summe der Entgelte für einen oder mehrere in einem Kalenderjahr erteilte Aufträge eine Bagatellgrenze übersteigt. Diese Bagatellgrenze wurde zum 1. Januar 2025 mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV von 450 Euro pro Kalenderjahr auf 700 Euro pro Kalenderjahr angehoben. Für 2026 ist eine weitere Anhebung auf 1.000 Euro pro Kalenderjahr vorgesehen.
Hinweis: Für typische Verwerter i. S. d. KSVG gilt die Bagatellgrenze nicht.
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Die Künstlersozialversicherung
Über die Künstlersozialversicherung werden mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmende, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe lesen Sie in diesem Top-Thema.
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